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"Modellprojekt Virtuelle Werkstatt auf Erfolgsspur. Überaus positive Bilanz nach einem Jahr. Bundesweites Interesse an der vorbildlichen Konzeption" lautet die Überschrift einer Pressemeldung des saarländischen Ministeriums für Justiz, Gesundheit und Soziales vom 06.09.2005.
Was 2002 als Vision der damaligen saarländischen Sozialministerin Frau Dr. Regina Görner begann, wurde mit der Gründung der Virtuellen Werkstatt im Jahr 2004 Wirklichkeit. Seitdem hat die Werkstatt ein breites Medienecho hervorgerufen. Die vorgesehenen 60 Werkstattplätze werden schon in wenigen Wochen voll besetzt sein. Frau Dr. Görner wollte für den Stadtverband Saarbrücken eine Werkstatt aufbauen, die ausschließlich Beschäftigung auf ausgelagerten Arbeitsplätzen anbietet, keine eigenen Produktionsstätten vorhält – eben eine virtuelle Werkstatt.
Die Werkstatt beschäftigt Menschen mit einer primär seelischen Behinderung. Sie stehen wegen Art und Schwere der Behinderung dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht, noch nicht oder noch nicht wieder zur Verfügung. Für die Aufnahme in die Virtuelle Werkstatt muss ihre Leistungsfähigkeit jedoch einem Fünftel der Leistungsfähigkeit eines voll Erwerbstätigen entsprechen. Das heißt, sie müssen mindestens zwei Stunden pro Tag arbeiten können. Alle Mitarbeiter erfüllen die Voraussetzungen gemäß § 53 SGB XII und haben Anspruch auf Eingliederungshilfe. Sie beziehen Rente, Grundsicherung, Sozialgeld. Stehen die Mitarbeiter im Leistungsbezug der Agentur für Arbeit oder der ARGE, erfolgt keine Aufnahme, denn sie gelten dann als erwerbsfähig.
Passgenauer Einsatz und individuelle Betreuung
Über die Aufnahme der Interessenten entscheidet ein Fachausschuss. Dieser begleitet auch die Durchführung des Modellprojekts und berät die Virtuelle Werkstatt.
Ziel des Projektes ist die Integration der seelisch behinderten Menschen in den Arbeitsalltag und die Sicherung einer dauerhaften Beschäftigung. Die Werkstatt bietet allen Mitarbeitern eine unbefristete Beschäftigung, sie können somit allmählich in einen normalen Arbeitsalltag hineinwachsen und sich vielleicht sogar so weit stabilisieren, dass eine Umwandlung eines virtuellen Arbeitsplatzes in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis möglich ist.
Die Arbeitsplätze, an denen die Mitarbeiter tätig sind, befinden sich ausschließlich in »normalen« Betrieben und Behörden des Stadtverbands Saarbrücken. Die Akquise und die Auswahl der Arbeitsplätze erfolgt direkt nach der Aufnahme. Die Werkstatt berücksichtigt hierbei Qualifikation, Fähigkeiten, Interessen, Berufserfahrung. So wird ein recht passgenauer Einsatz der Mitarbeiter erreicht: Eine Bürokauffrau arbeitet zum Beispiel im Bürobereich, ein gelernter Zootierpfleger in einem Zoofachgeschäft, ein Handwerker als Hausmeisterhelfer usw.
Die Mitarbeiter arbeiten durchschnittlich drei bis vier Stunden täglich entsprechend ihren Fähigkeiten und ihrem Leistungsvermögen. Vollzeitarbeit ist nicht erforderlich. Die Arbeitgeber profitieren von der hohen Motivation der behinderten Mitarbeiter und davon, dass die Angestellten nach individueller Ausbildung und Fähigkeit auf den Arbeitsplätzen eingesetzt werden. Aufgrund der krankheitsbedingten Leistungseinschränkungen ersetzen die behinderten Menschen an den Einsatzorten keine regulären Arbeitskräfte, sind aber dem Beschäftigungsgeber durchaus eine Hilfe. Nach bisherigen Erfahrungen nehmen unsere Mitarbeiter ihr Beschäftigungsverhältnis sehr ernst, identifizieren sich schnell mit "ihrem Betrieb", oft unterstützt durch eigene Dienstkleidung, eigene Zeiterfassung, Teilnahme an Betriebsausflügen usw. Sie sind täglich an ihrem Arbeitsplatz und müssen in der Lage sein, ihn selbständig zu erreichen.
Die Werkstatt besteht nur aus vier Räumen. Sie dienen der Verwaltung, Organisation, Beratung und Vorbereitung der Beschäftigung.
Nach einem Praktikum von mindestens vier Wochen wird gemeinsam über die Weiterbeschäftigung am ausgewählten Arbeitsplatz entschieden. Sind der Mitarbeiter und der Beschäftigungsgeber einverstanden, wird ein Vertrag zwischen allen Beteiligten geschlossen. Der Mitarbeiter befindet sich in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis, der Virtuellen Werkstatt obliegt das Direktionsrecht. Die Mitarbeiter werden durch unsere Fachkräfte auf eine geeignete Beschäftigung vorbereitet und am Arbeitsplatz so intensiv wie notwendig betreut. Besonders in der Einarbeitungsphase ist eine enge Begleitung wichtig, sie kann je nach Bedarf täglich stattfinden. Ebenso leistet die Werkstatt die erforderlichen Hilfen zur Bewältigung psychischer Krisen, und natürlich berät und unterstützt sie den Beschäftigungsgeber.
Die Mitarbeiter verdienen, je nach Arbeitsleistung, monatlich zwischen 100 und 250 Euro. Ist der Arbeitgeber mit der Leistung des Mitarbeiters zufrieden und wird eine wirtschaftlich verwertbare Arbeit erbracht, soll der Beschäftigungsgeber sich an der Vergütung beteiligen bzw. sie übernehmen. Nach ca. sechs Monaten tritt die Virtuelle Werkstatt diesbezüglich mit dem Beschäftigungsgeber in Verhandlung.
Die Finanzierung der Werkstatt erfolgt ausschließlich durch den überörtlichen Träger der Sozialhilfe. Die Werkstatt verfügt nicht über einen Eingangs- und Berufsbildungsbereich, somit beteiligen sich Agentur für Arbeit und Rentenversicherungsträger nicht an den Kosten. Für die Personal- und Sachkosten steht ein Tagessatz zur Verfügung. Die Arbeitsentgelte werden zurzeit durch einen Zuschuss aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert.
Die Virtuelle Werkstatt gilt als sonstige Beschäftigungsstätte im Sinne des § 56 SGB XII. Die Mitarbeiter sind, wie in einer anderen Werkstatt für behinderte Menschen auch, kranken-, renten-und pflegeversichert.
Kein Ersatz einer klassischen Werkstatt, eine Alternative
Die Rückmeldung der seelisch behinderten Menschen über das Projekt ist durchweg positiv. Sie sind sehr froh, in Beschäftigung zu sein, eine Tagesstruktur zu haben, gebraucht zu werden. Auch die Zusammenarbeit mit gesunden Kollegen sowie die Möglichkeit von Teilzeitbeschäftigung werden von den Behinderten positiv bewertet.
Die meisten Mitarbeiter sind deutlich weniger krank als vorher und seltener in stationärer Behandlung. Oliver W. beschreibt es so: "Bislang musste ich in die Tagesklinik, um mich zu stabilisieren, jetzt übernimmt mein Job diese Aufgabe."
Anke K. berichtet über ihren virtuellen Arbeitsplatz: "Das passt optimal, hier stimmt alles, auch das Arbeitsklima. In eine Behindertenwerkstatt wäre ich nicht gegangen."
Die Virtuelle Werkstatt ersetzt selbstverständlich keine anerkannte Werkstatt. Die "klassische Werkstatt" wird weiterhin erforderlich sein. Die Virtuelle Werkstatt ist jedoch für viele seelisch behinderte Menschen eine richtige und wichtige Alternative.
Bleibt zu hoffen, dass das Projekt nach Ablauf der Modellphase im Mai 2009 weiter besteht und Nachahmer findet, dass Leistungsträger, Politik und Verwaltung nicht nur die damit verbundenen Kosten, sondern den großen Nutzen für die betroffenen Menschen sehen.
Kontakt: Virtuelle Werkstatt, Großherzog-Friedrich-Straße 11, 66111 Saarbrücken, Tel.: (0681) 3 89 12-42, E-Mail: vws@shg-kliniken.de, Internet: www.shg-kliniken.de/html/1702.htm
Kerstin Axt in Psychosoziale Umschau 1/2006
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