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Berufsförderungswerke

Berufsförderungswerke sind außerbetriebliche und überregional aufnehmende Bildungseinrichtungen der beruflichen Rehabilitation, die der Aus- und Weiterbildung von erwachsenen behinderten Menschen dienen, die in der Regel bereits berufstätig waren und die jeweiligen leistungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Das Leistungsangebot reicht von Information, Beratung und Diagnostik, u. a. im Rahmen von Maßnahmen der Berufsfindung und Arbeitserprobung, über berufsbezogene Bildungsmaßnahmen zur Qualifizierung (Anpassungs- und Aufschulungsmaßnahmen sowie Ausbildung) bis hin zu Hilfen zur beruflichen Eingliederung. (1) Jedes Berufsförderungswerk bietet im Rahmen der Aus- bzw. Weiterbildung eine ausgewählte Palette an Berufsfeldern an. Im Einzelfall sind bestimmte Berufswünsche nur in einem anderen weit entfernt liegenden BFW realisierbar.

Die Einrichtungen verfügen neben den Bildungsstätten über medizinische, psychologische und soziale Fachdienste, die notwendige begleitende Hilfen ermöglichen und bieten darüber hinaus Freizeit- und Sportmöglichkeiten. Zudem werden Wohnangebote vorgehalten.

Bis Mitte der 80er-Jahre war psychisch behinderten Menschen der Zugang zu diesen Einrichtungen weithin verschlossen - mit Ausnahme des Berufsförderungswerkes Heidelberg, das bereits seit dem Ende der 60er-Jahre offiziell Menschen mit einer psychischen Behinderung aufgenommen hat. Im Jahr 1990 nahmen dann von den 20 bestehenden Einrichtungen bereits 14 auch psychisch behinderte Menschen auf, aber es standen diesem Personenkreis lediglich etwa 500 von rund 12.000 Plätzen offen, wobei diese Plätze vorwiegend die vorbereitenden Maßnahmen betrafen und weniger die eigentlichen Ausbildungsplätze. (2) 

Diese Situation hat sich inzwischen deutlich verändert und heute nehmen nahezu alle (3) Berufsförderungswerke auch Menschen mit einer psychischen Behinderung auf. Im Zuge dieser "Öffnung" wurden – teilweise in Modellversuchen mit wissenschaftlicher Begleitung - spezifische Konzepte und Maßnahmen entwickelt, die der spezifischen Problematik von Menschen mit einer psychischen Behinderung Rechnung tragen sollen. Es liegt aber keine Übersicht vor, die einen zuverlässigen Überblick über die spezifischen Angebote der einzelnen Berufsförderungswerke für den Personenkreis psychisch behinderter Menschen bietet.

In der vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung herausgegebenen und regelmäßig aktualisierten Broschüre "Berufsbildungswerke" findet sich bei acht von den 28 dort vorgestellten Einrichtungen der Hinweis auf spezielle Maßnahmen für psychisch behinderte Menschen in den Bereichen Berufsfindung und Arbeitserprobung sowie Rehabilitationsvorbereitungslehrgänge mit einer längeren Dauer als bei den gleichartigen Maßnahmen für Menschen mit anderen Behinderungen. Zu diesen acht Einrichtungen, bei denen spezielle Angebote für psychisch behinderte Menschen gesondert ausgewiesen sind gehört aber beispielsweise nicht das Berufsförderungswerk Bad Vilbel, das sich eingehend mit Fragen der Rehabilitation dieses Personenkreises im Rahmen eines Modellversuchs von 1992–1997 befasst hat.

Auch die aktuelle Veröffentlichung über "qualifizierte berufliche Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit psychischen Behinderungen mit Hilfe der Berufsförderungswerke" (3) schafft hier über das konkrete Leistungsangebot der einzelnen Einrichtungen wenig Transparenz. Deutlich wird aber, dass sich der Anteil von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen unter den Rehabilitanden deutlich erhöht hat: Angeführt wird, dass 34 % der Rehabilitanden im Berufsförderungswerk Köln-Michaelshoven im Jahr 1999 eine psychische Vorerkrankung hatten, wobei das gesamte Spektrum einschließlich Suchterkrankungen erfasst wurde. Weiter wird darauf hingewiesen, dass vergleichbare statistische Zahlen auch in den anderen Berufsförderungswerken ermittelt worden sind. Eine Differenzierung, welchen Anteil hierunter Personen mit einer psychiatrischen Haupt- oder Nebendiagnose haben bzw. in welchen Fällen die psychische Erkrankung die berufliche Rehabilitationsmaßnahme vorrangig begründet, erfolgen nicht. Andererseits würde diese Differenzierung im Hinblick auf die Beschreibung des qualitativen spezifischen Unterstützungsbedarfs keine Aussage ermöglichen, da allein aus der diagnostischen Zuordnung keine Aussage über die Ausprägung der psychischen Störung und den Verlauf möglich ist. Entscheidend ist letztendlich für einen erfolgreichen beruflichen Rehabilitationsverlauf, dass die Auswirkungen der psychischen Erkrankungen auf die Arbeitsfähigkeit bzw. die Fähigkeit zur Berufsausübung im Rahmen einer Funktionsdiagnostik erhoben werden und somit die Grundlage für eine Rehabilitationsplanung gelegt wird.

Von daher - und hierauf wird in verschiedenen Publikationen wiederholt hingewiesen - ist bei psychisch behinderten Menschen entscheidend, ob sie die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen. Hierzu wird im Aufnahmeverfahren "geprüft, ob folgende Eignungsvoraussetzungen vorliegen: 

  • eine ausreichende Motivation, das heißt, ein fachliches Interesse für die jeweilige Ausbildung,
  • entsprechende intellektuelle, berufspraktische und körperliche Fähigkeiten, 
  • eine gewisse Selbstständigkeit und ein konstantes Arbeits- und Lernverhalten, 
  • Belastbarkeit für einen achtstündigen Ausbildungstag, 
  • gegebenenfalls Internatsfähigkeit, 
  • ein ausreichendes Maß an Krankheitseinsicht". (4)

Diese Zugangsvoraussetzungen sind für viele psychisch behinderte Menschen zu hoch. Daneben ist zu berücksichtigen, dass die Berufsförderungswerke - die mit Ausnahme der speziellen Einrichtungen für blinde und sehbehinderte sowie für querschnittgelähmte Menschen - große und komplexe Einrichtungen sind mit in der Regel 500 bis 700 Plätzen im Ausbildungsbereich. Diese Rahmenbedingung beinhaltet vor allem für diejenigen psychisch behinderten Menschen ein Hindernis, die überschaubare Strukturen benötigen.

Die Kooperation mit dem jeweiligen regionalen psychiatrischen und psychosozialen Netzwerk ist unterschiedlich ausgeprägt und organisiert. "So arbeiten einige Berufsförderungswerke mit Fachärzten für Psychiatrie und Neurologie eng zusammen, andere halten diese medizinische Fachkompetenz im Hause vor. Psychologische Psychotherapeuten führen in einer Reihe von Berufsförderungswerken psychotherapeutische Interventionen durch und sind im Reha-Team tätig. Wieder - je nach Infrastruktur - werden psychotherapeutische Leistungen auch von externen Anbietern eingeholt. Zur Krisenintervention bei akut psychiatrischen Fällen haben sich enge Kooperationen mit psychiatrischen Kliniken vor Ort bewährt." (5)

Mehr Informationen: Arbeitsgemeinschaft der Berufsförderungswerke

(1) Zu Zielsetzung, Aufgabenstellung und Leistungsangebot der Berufsförderungswerke vgl. u. a.: Grundsät-ze für Berufsförderungswerke, erarbeitet von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Berufsförderungswerke unter Beteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, der Bundesanstalt für Arbeit, des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger, des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsge-nossenschaften, des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, des Bundes-verbandes der Unfallversicherungsträger und der Arbeitsgemeinschaft deutscher Hauptfürsorgestellen. In: Bundesministerium für Sozialordnung (Hg.): Berufsförderungswerke (Stand März 2000).

(2) Thrun, M.: Rehabilitation psychisch Behinderter in Berufsförderungswerken. In: Der Bundesminis-ter für Arbeit und Sozialordnung (Hg.) Die berufliche Eingliederung psychisch behinderter. Fach-tagung Bad Vilbel 1990.

(3) Bultmann, W., Busch, A., Löhlein, A. et al.: Qualifizierte berufliche Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit psychischen Behinderungen mit Hilfe der Berufsförderungswerke. Informationen für die Beratungs- und Vermittlungsdienste, im Druck. 

(3) Von den 28 Berufsförderungswerken in der vom Bundesministerium für Arbeit und Sozial-ordnung herausgegebenen Broschüre: Berufsförderungswerke (Stand März 2000) nehmen nach den hier gemachten Angaben drei ausschließlich blinde und sehbehinderte Menschen und ein weiteres vorwiegend Querschnittsgelähmte und andere am Bewegungs- und Stützapparat behinderte Menschen auf; aus der Darstellung ist nicht ersichtlich, ob und in welchem Umfang hier ggf. auch Menschen mit psychischen Störungen Aufnahme finden können.

(4) Metzlin, K., Simmedinger, R.: Qualifizierte Berufsausbildung psychisch Behinderter in einem Berufsförderungswerk. Abschlussbericht zum Modellversuch des Bundesministeriums für Bildung, Wissen-schaft und Forschung (1992–1997), 1997, S. 40. Ähnlich Bultmann, W., Busch, A., Löhlein A. et al. a. a. O. 

(5) Bultmann, W., Busch, A., Löhlein, A. et al., a. a. O. 

Quelle: Aktion Psychisch Kranke: Individuelle Wege ins Arbeitsleben. Abschlussbericht zum Projekt "Bestandsaufnahme zur Rehabilitation psychisch Kranker" im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung. Psychiatrie-Verlag, Bonn 2004.