Beschwerdestelle Stuttgart : Qualitätsverbesserung in der psychiatrischen Landschaft

Beschwerdestellen stellen eine verlässliche und unabhängige Anlaufstelle für psychisch kranke Menschen dar. Nach mehr als sechsjährigem Bestehen ist die Beschwerdestelle Psychiatrie Stuttgart ein nutzerorientiertes Qualitätsinstrument in der psychiatrischen Großstadtlandschaft Stuttgarts geworden. Sie ist bei fast allen psychiatrischen Kliniken, Einrichtungen, niedergelassenen Fachärzten und Therapeuten anerkannt. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick und Eindrücke davon, was die Beschwerdestelle ist und wie sie arbeitet.

Fast überall in Deutschland sind Beschwerdestellen, Patientenfürsprecher oder andere Modelle als unabhängige Beschwerdeinstanzen für Klientinnen und Klienten in der fachlichen Diskussion en vogue. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beschwerdestelle Stuttgart werden seit ein bis zwei Jahren immer wieder eingeladen, um über den Aufbau, die Arbeitsweise und die Zusammensetzung in PSAG's, Initiativgruppen und auf Tagungen zu berichten. Das Interesse, trialogisch oder quadrologisch zusammengesetzte Stellen aufzubauen und zu entwickeln oder Informationen zu bekommen, ist in allen Bundesländern sehr groß.

Wie die Beschwerdestelle entstand
Dass eine Beschwerdeinstanz notwendig ist, wurde im Rahmen der PSAG Stuttgart schon Ende der 80er Jahre sehr kontrovers diskutiert. Vor allem von F. Zingler, Dr. Inge Schöck und anderen Vertretern der Psychiatrieerfahrenen, Angehörigen, Bürgerhelfern / Ehrenamtlichen und Professionellen wurde dieses Thema immer wieder eingebracht. Eine Unterarbeitsgruppe "Beschwerdeinstanz" befasste sich schließlich Anfang der 90-er Jahre intensiver mit diesem Thema.

Wahrung der Rechte psychisch kranker Menschen in der Psychiatrie
Wenn Menschen als Betroffene in die Psychiatrie geraten, ist es ihnen oft nicht möglich, ihre Rechte und Interessen gegenüber Ärzten, Pflegepersonal, Psychologen und Sozialarbeitern in vollem Umfang wahrzunehmen. Insbesondere im stationären Rahmen gibt es ein deutliches, vor allem von den Betroffenen empfundenes "Machtgefälle" zwischen der Institution oder Behandlern und den Betroffenen - vor allem bei Zwangsunterbringungen oder Fixierungen. Die Arbeitsgruppe befasste sich deshalb vor allem mit den Themen Wahrung der Rechte psychisch kranker Menschen in der Psychiatrie, Notwendigkeit der Aufklärung über die Rechte und Möglichkeiten der Unterstützung und Aufklärung im Heilungs- und Rehabilitationsprozess.
Im Jahr 1992 wurde erreicht, dass ein themenbezogenes Hearing im Psychosozialen Ausschuss der Stadt Stuttgart stattfand. Das Thema Beschwerdeinstanz wurde von der Fachöffentlichkeit mit großem Interesse wahrgenommen, mündete aber aufgrund der damaligen Finanzsituation der Stadt Stuttgart nicht in eine von der Arbeitsgruppe geforderte Finanzierung eines hauptamtlichen Patientenfürsprechers. So begann die Arbeitsgruppe - und das war etwas Neues in Baden-Württemberg - in ihrer multiprofessionellen Zusammensetzung ehrenamtlich als Beschwerdestelle zu arbeiten. Nach wie vor ist der Begriff "ehrenamtlich" in diesem Zusammenhang umstritten.

Zusammensetzung und Aufgaben der Stelle
Die Beschwerdestelle Psychiatrie Stuttgart setzt sich zurzeit aus 12 bis 13 Mitgliedern zusammen. Dazu gehören ein Jurist, drei Psychiatrieerfahrene, drei Angehörige, eine Bürgerhelferin, vier Sozialarbeiter aus den Sozialpsychiatrischen Diensten und dem Sozialdienst der beiden Kliniken, ein beratender Facharzt für Psychiatrie sowie eine Praktikantin der Sozialpädagogik.
Die vom Sozialministerium entwickelte Konzeption wurde insofern umgesetzt, dass eine Vertreterin der Beschwerdestelle offiziell als Patientenfürsprecherin ernannt wurde und im Sinne der Richtlinien des Sozialministeriums für Patientenfürsprecher die Beschwerdestelle gegenüber der Stadt Stuttgart vertritt und in den entsprechenden Gremien berichtet. Inzwischen besteht auch ein offizieller Auftrag und eine Pauschalfinanzierung für die Unkosten der ehrenamtlich Tätigen durch die Stadt Stuttgart.

Betroffene beraten und unterstützen
Aufgabe der Beschwerdestelle ist es, Betroffene in einem Beschwerdefall im Sinne eines Clearing-Prozesses gegenüber Behandlern, Institutionen oder anderen Professionellen zu beraten und zu unterstützen, um gemeinsam mit den Betroffenen und Beschwerdegegnern zu einer Klärung des Beschwerdefalls zu kommen.
Ebenso hat sich die Beschwerdestelle zur Aufgabe gemacht, strukturelle Missstände aufzuzeigen und gegenüber Behandlern und Institutionen diesbezüglich Verbesserungsvorschläge zu machen und d deren Umsetzung zu hinterfragen. Insgesamt möchte die Beschwerdestelle Psychiatrie Stuttgart eine Verbesserung, Sensibilisierung und Humanisierung der psychiatrischen Versorgung erreichen - um damit für die gesamte psychiatrische Versorgung Stuttgarts zur Qualitätssicherung beizutragen.

Zuständigkeit der Beschwerdestelle
Die multiprofessionelle Zusammensetzung erlaubt es der Beschwerdestelle, dass sich Betroffene telefonisch oder schriftlich oder in einer monatlich stattfindenden Sprechstunde an sie wenden können. Plakate und Faltblätter, die auf den Stationen der Kliniken, Einrichtungen und Praxen sichtbar aushängen oder ausliegen, informieren ausführlich über das Angebot. Darüber hinaus werden sechs Adressen von den oben beschriebenen Mitarbeitern der Beschwerdestelle genannt, an die Betroffene sich wenden können. Die Beschwerdestelle ist für Beschwerden im Rahmen einer psychiatrischen Behandlung oder Betreuung in den stationären und ambulanten Einrichtungen und für Beschwerden über die Behandlung bei Fachärzten, Beratungsstellen, gesetzliche Betreuer und Therapeuten im gesamten Stuttgarter Stadtgebiet zuständig. Die entgegengenommenen Beschwerden werden im monatlichen Plenum ausführlich besprochen und die einzelnen Schritte der Bearbeitung der Beschwerde festgelegt und dokumentiert.

Bearbeitung zieht sich oft über längeren Zeitraum hin
Die verschiedenen Perspektiven erhöhen die Qualität der Fallbehandlung. Die Beschwerde wird in Absprache mit dem Betroffenen möglichst zu zweit bis zur für den Betroffenen befriedigenden Lösung der Beschwerde bearbeitet. Dies kann sich häufig über einen längeren Zeitraum hinziehen. Eine Rückkoppelung bei der Bearbeitung einer Beschwerde findet regelmäßig im monatlichen Plenum mit den anderen Mitarbeitern der Stelle statt. Gegebenenfalls werden weitere Absprachen getroffen oder Maßnahmen vereinbart, diskutiert und weiterhin dokumentiert. In der Regel wird nach Beschwerdeaufnahme um eine Stellungnahme vom Beschwerdegegner gebeten. Anschließende trialogische Gespräche zwischen Beschwerdeführer, der Anlaufstelle und dem Beschwerdegegner befassen sich mit den Beschwerdegründen.

Inhalte und Herkunft der Anliegen
Die Beschwerden und Anfragen von Betroffenen und Angehörigen kommen sowohl aus dem stationären als auch ambulanten Bereich. Nach einer Erhebung von 1993 bis 1998 bezogen sich im stationären Bereich die meisten Beschwerden auf Unterbringungsmaßnahmen nach dem UBG oder BGB, auf Fixierungen, auf freiheitsentziehende Maßnahmen, auf Sanktionen vor allem in der Akutphase nach der Aufnahme und über die Medikation, Dosierung und Aufklärung von Wirkweisen und Nebenwirkungen der Medikamente. Die Beschwerden richteten sich gegen behandelnde Ärzte und Pflegepersonal.
Im ambulanten Bereich betrafen die Beschwerden überwiegend niedergelassene Ärzte, Therapeuten und Sozialarbeiter/Sozialpädagogen in ambulanten und teilstationären Einrichtungen sowie gesetzliche Betreuer. Die Beschwerdeinhalte bezogen sich auch hier überwiegend auf Medikationen und im Unterschied zum stationären Bereich häufiger auf Konflikte zwischen Betroffenen und Professionellen in Kontexten wie betreutes Wohnen für psychisch Kranke, sozialpsychiatrischen Diensten oder auch therapeutischen Praxen.

Die Betroffenen brauchen viel Mut
Die Mehrheit der bearbeiteten Beschwerden konnte in den vergangenen Jahren durch vermittelnde Gespräche mit beteiligten Ärzten, Pflegepersonen, Therapeuten und Betreuern zur Zufriedenheit der Beschwerdeführer bearbeitet werden. Oft verhärtete Fronten zwischen Behandlern und Betroffenen waren für alle Beteiligte befriedigend und befreiend lösbar. Begonnene Therapien und Behandlungen konnten wieder erfolgreich fortgesetzt werden. Anerkennenswert ist bei den Betroffenen der Mut, der nötig ist, um sich an die Beschwerdestelle zu wenden. Das ist nicht immer einfach, da häufig - nach unseren Erfahrungen jedoch unbegründet - Sanktionen befürchtet werden.

Kritische Nachfragen als Korrektiv
Die Darstellung über Struktur und Arbeit der Beschwerdestelle sollte deutlich machen, welche Bedeutung die Beschwerdestelle in Stuttgart in den letzten Jahren bekommen hat. Beschwerdestellen beziehungsweise Patientenfürsprecher sind für Betroffene notwendig, da sie im Beschwerdefall für psychisch kranke Menschen eine verlässliche und unabhängige Anlaufstelle sind und für Professionelle ein Qualitätsinstrument, da kritisches Nachfragen schon ein Korrektiv von Einstellungen, Haltungen und Verhaltensweisen sein kann. Für die Zukunft bleibt zu hoffen, dass die lebendige Auseinandersetzung in der Beschwerdestelle und die konstruktive Zusammenarbeit mit Einrichtungen, Kliniken und Professionellen erhalten bleibt. Den Menschen, die in der Psychiatrie in eine Notlage geraten sind und sich an die Beschwerdestelle wenden bleibt dies zu wünschen, da sie davon nur profitieren können.

Joachim Schittenheim

www.beschwerdestelle-psychiatrie-stuttgart.de

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