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Der Dachverband Gemeindepsychiatrie e.V. erkennt die Leitsätze der Selbsthilfe für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisation und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen“ vom 29.04.2006 der BAG Selbsthilfe an. Aus der Präambel der Leitsätze der BAG Selbsthilfe: „Um ihren Auftrag als maßgebliche Spitzenorganisation der Selbsthilfe behinderter und chronisch kranker Menschen sachgerecht wahrnehmen zu können, ist es für die Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen unabdingbar, ihre Neutralität und Unabhängigkeit strikt zu wahren. Quelle: www.bag-selbsthilfe.de/62/satzung
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