Auch uns Reichts!

Stellungnahme des Arbeitskreises Pflege in der
DGSP zum stand der Pflege in der Psychiatrischen
Versorgung

PFLEGE IST NICHT MÄDCHEN FÜR ALLES,
ABER UNTER DEM DACH DER PFLEGE IST ALLES

Unten finden SIe die Stellungnahme als PDF-Datei zum herunterladen

Wir gehen von einem pflegerischen Verständnis aus, das die Grundbedürfnisse
von psychisch erkrankten Menschen, die Teilhabe am gesellschaftlichen
Leben, Gesundheitsförderung und Rehabilitation sowie bei Bedarf
palliative Pflege in den Mittelpunkt des beruflichen Handelns stellt.


Wie in einzelnen Bereichen schon jetzt deutlich zu erkennen ist, führen die
Auswirkungen der ausschließlichen Spar-Gesundheitspolitik zu Mangelversorgung
sowohl stationär als auch komplementär und ambulant. Dazu gehört
der Stellenabbau in der Pflege, mitbedingt durch die tarifliche Besserstellung
und Stellenerweiterung im ärztlichen Bereich. Seit 1995 wurden in
bundesdeutschen Krankenhäusern knapp 50 000 Pflegestellen abgebaut.
2006 wurden in der Pflege so viele Überstunden abgeleistet, dass zusätzlich
hätten ca. 5 000 Pflegekräfte eingestellt werden müssen. Parallel dazu kommen
aus Ministerien, Sachverständigenrat und anderen Gremien Forderungen,
die Pflege aufzuwerten, das Aufgabenspektrum und den Kompetenzbereich
auszuweiten. Das Krankenpflegegesetz von 2004 bietet zwar die Voraussetzungen
dafür, in seinen Durchführungsbestimmungen sind jedoch
Fakten geschaffen worden, die dies verhindern (beispielsweise Eingangsvoraussetzungen
und Alter). Eine Ansiedlung an den Hochschulen wie im
europäischen Ausland ist unterblieben. Die bisherige Akademisierung hat
das Wissen erweitert, so dass die Diskrepanz zwischen theoretischen Erkenntnissen
und den Möglichkeiten ihrer praktischen Umsetzung in der derzeitigen
Situation immer größer wird. Der Wissenszuwachs und die fachliche
Umsetzung kommt dem kranken Menschen nicht unmittelbar zu Gute.
Gleichzeitig leisten wir uns durch Hochschulen gut ausgebildete Pflegeexperten
an Stellen, an denen ihre Expertise den zu pflegenden Menschen
keinen Nutzen bringt. Entgegen aller Qualitätssicherungs- und Verbesserungsdiskussionen
wird die pflegerische Versorgung immer katastrophaler.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung ist die Frage nach der künftigen
Finanzierung unseres Sozial- und Gesundheitssystems noch nicht beantwortet.
In der psychiatrischen Versorgung wirkt sich die zersplitterte Finanzierung
dahingehend aus, dass chronisch psychische Erkrankung zu Armut
führt (überwiegend Sozialhilfe finanziert = Heranziehung von Einkommen
und Vermögen). Chronisch psychisch erkrankte Menschen sind insbesondere
dann benachteiligt, wenn sie sehr früh erkrankt sind. Durch diese Tatsache
haben sie keine Möglichkeit erhalten, sich sowohl beruflich als auch sozial
zu festigen (kein oder nur unzureichender Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen).
Zudem hat man in der Praxis immer noch den Eindruck, dass bei
Menschen mit körperlichen und psychischen Erkrankungen, die Maßnahmen im
somatischen Bereich selbstverständlicher finanziert werden.


„WENN-DANN-NOCH-ZEIT-PFLEGE“

Eine zentrale Aufgabe psychiatrischer Pflege besteht darin, mit dem Betroffenen
ein für ihn passendes und alltagspraktisches Krankheitskonzept zu entwickeln.
Betroffene selbst fordern mehr Zeit für Gespräche und zum Gesunden,
weniger Medikamente und mehr Mitsprache in der Behandlung und Betreuung.
Im Gegensatz dazu steht die Praxis der psychiatrischen Pflege im “Minutentakt“
sowohl in Institutionen als auch außerhalb. Im stationären Bereich beschränken
sich die pflegerischen Interventionen mehr und mehr auf notdürftige Entschärfung
einer Krise. Durch die restriktive Anwendung des „Fachleistungsstundenprinzips“
im ambulanten Bereich werden die Unterstützungsmöglichkeiten im
Umfang wesentlich eingeschränkt. In beiden Fällen bleibt für Krankheitsbewältigung,
Entwicklung von Perspektiven und Gesundung kein Raum. Hingewiesen
werden muss außerdem auf die Gefahr, dass die Kosten- oder Leistungsträger
bereitwillig Konzepte und Aussagen von psychisch erkrankten Menschen über
ihr Leistungsvermögen und ihre Fähigkeiten aufnehmen und Leistungskürzungen
damit begründen, ohne die fachliche Einschätzung entsprechend zu gewichten.

PFLEGE DEFINIERT PFLEGE – ERWEITERTE PFLEGEKOMPETENZ

Entgegen der Aussagen mancher Fachgremien verstehen wir unter Kompetenzerweiterung
keinesfalls die Übernahme ärztlicher Tätigkeiten, wie z. B. die
Folgeverordnung von bzw. die Anordnung von allgemein einsetzbaren Medikamenten.
Erweiterte Kompetenz bedeutet für uns die Übernahme von Verantwortung
als koordinierende Bezugsperson sowohl im stationären Behandlungsverlaufs
als auch in der komplementären und ambulanten Betreuung. Selbstverständlich
beinhaltet dies auch die eigenständige Definition von Pflege und
der Qualität, die Festlegung des Umfangs des Pflegebedarfs eines Einzelnen
sowie die Verschreibung von Pflegehilfsmitteln. Psychiatrische Pflegekräfte
bestimmen den Einsatz von Fachlichkeit nicht nach starren Aufgabenzuordnungen,
sondern nach individuellen situativen Notwendigkeiten, die sich aus dem
Bedarf des psychisch erkrankten Menschen ergeben. Sie veranlassen die Entscheidung
darüber, ob und wann andere Fachrichtungen hinzugezogen werden.
Sie bewerten die Ergebnisse ihres Handelns und setzen sich für die Anpassung
und Optimierung des Versorgungssystems im Gemeindepsychiatrischen
Verbund ein.