Stellungnahme der DGSP zur Abschaffung der Kettenduldungen und für eine humane Flüchtlingspolitik
Öffentlicher Appell an die Bundesinnenministerkonferenz zu menschenwürdigen Bleiberechtsregelungen und zur Abschaffung der Kettenduldungen.
Die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e. V. (DGSP) ist der größte berufsgruppenübergreifende und unabhängige Fachverband sozialpsychiatrisch tätiger Menschen in der BRD. Dem Verband gehören ca. 2.500 Mitglieder an. In fast allen Bundesländern bestehen Landesverbände. Seit über 30 Jahren setzt sich die DGSP für die Entwicklung einer menschenwürdigen Psychiatrie ein.
Eine humane Psychiatrie muss stets die sozialen Umstände unter denen Menschen leben im Blick haben. Sie kann sich nur dann »sozial« nennen, wenn sie sich auf alle in Deutschland lebenden Menschen bezieht. Aus diesem Grund kann die DGSP nicht länger zu der Tatsache schweigen, dass ca. 190000 so genannte »geduldete« Flüchtlinge unter extrem belastenden, krankmachenden Umständen unter uns leben. Von diesen halten sich ca. 140000 Menschen 5 Jahre und ca. 50000 sogar länger als 10 Jahre in Deutschland auf. (2)
»Duldung« bedeutet, dass diese Menschen immer nur vorläufig und kurzfristig vor Abschiebung geschützt sind. Abschiebung ist selbst bei ausgesprochener »Duldung« praktisch jederzeit möglich, denn geduldete Personen bleiben grundsätzlich »ausreisepflichtig«. Die Menschen kommen häufig aus Bürgerkriegsgebieten. Fast alle sind bereits durch die Gründe der Flucht (Krieg, Verfolgung, Vertreibung, Diskriminierung, Folter) und durch die Umstände der Flucht hochgradig traumatisiert. Kaum einer von ihnen ist nicht körperlich und psychisch krank. Dies geht auch aus einer Studie des Gesundheitsamtes Bremen hervor, in der 131 Gutachten die zur so genannten Reisefähigkeit erstellt wurden, mit wissenschaftlicher Methodik analysiert werden. »Zwei drittel der Klienten wurde die Diagnose ›posttraumatische Belastungsstörung‹ zugeordnet. Darüber hinaus wurden andere schwere Erkrankungen (Psychosen, Borderline-Störungen, Depressionen) als Folge der Traumatisierung beschrieben.« (1)
Hinsichtlich aller schwereren psychischen Erkrankungen ist zu berücksichtigen, dass eine medikamentöse Minimalversorgung niemals ausreichend sein kann. Darüber hinaus sind die entsprechenden Fachgesellschaften sich darin einig, dass sich Traumatisierungen grundsätzlich nur sehr eingeschränkt in dem Land behandeln lassen, in dem die Traumatisierung statt gefunden hat.In diesem Zusammenhang ist es völlig unakzeptabel, dass z. B. ein Arzt, der sich an seinen Heilauftrag und an das Grundgesetz (Die Würde des Menschen ist unantastbar) gebunden fühlt, und der sich mit Zivilcourage für seine Patienten engagiert mit einem Disziplinarverfahren strafrechtlich verfolgt wird, dass Ärzten, die ihre traumatisierten Patienten schützen wollen, bisweilen sogar ihre diagnostischen Fähigkeiten abgesprochen werden. (3)
Aus sozialpsychiatrischer Sicht kann es jedoch nicht nur um den - natürlich unabdingbaren - Schutz von Menschen mit der Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung gehen, denn der Status der Duldung an sich macht Menschen krank und verhindert Gesundung. »Duldung« bedeutet für die betroffenen Menschen, auch in Deutschland weiterhin unter fortwährender Existenzangst leben zu müssen. Versuche von Ärzten und Psychologen ihnen therapeutisch zu helfen, können nur oberflächlich bleiben, da die Politik den Aufenthaltsstatus dieser Personengruppe so organisiert, dass sie unter ständiger Angst vor drohender Abschiebung leben muss.
Abschiebungen finden oft nachts in Form eines überfallartigen Zugriffs unter Polizeieinsatz statt. Abschiebungen reißen Familienangehörige auseinander. Abgeschoben wird auch in Länder, in denen es keine Existenzsicherung gibt, in Länder in denen kein funktionierendes Gesundheitssystem existiert, und schon gar keine psychiatrische Versorgung. Länder in denen Minderheiten, wie z. B. die Roma, aufs Schlimmste diskriminiert werden.
Die ständige Angst vor Abschiebung bedeutet Dauerstress und macht es unmöglich die seelischen Spuren der im Heimatland und während der Flucht erfahrenen Schrecken zu überwinden. Hinzu kommt, dass die geforderte Integration durch Arbeit gleichzeitig verhindert wird, denn in den Duldungsausweisen steht ausdrücklich: »Erwerbstätigkeit nicht gestattet«. Eine Arbeitsaufnahme ist nur über ein kompliziertes (zumeist erfolgloses) Antragsverfahren möglich. Damit befinden sich geduldete Personen oft jahrelang in einer paradoxen Situation, die in deutschen sozialpsychiatrischen Lehrbüchern als regelrecht krankheitserzeugend beschrieben wird. (Double-Bind) Welche/r deutsche/r Bürger/in würde es schaffen, unter solchen Umständen seelisch gesund zu bleiben? Wer würde es schaffen, seinen Kindern ausreichend Lebensmut und Vertrauen mitzugeben, die die Basis einer gesunden Entwicklung sind? Schon allein durch das bisher Ausgeführte wird eine gesunde seelische Entwicklung auch der zweiten Generation in unverantwortlicher Weise gefährdet.
Hinzu kommt, dass zahlreichen Jugendlichen, die in Deutschland geboren wurden, bzw. hier aufgewachsen sind, mit Eintritt in die Volljährigkeit die Abschiebung auch dann angedroht wird, wenn ihre Eltern und Geschwister aus unterschiedlichen Gründen Abschiebehindernisse (meistens sind sie krankheitsbedingt) vorweisen können. Bei Abschiebung werden diese Jugendlichen aus ihrem bisherigen Lebensmittelpunkt herausgerissen, oft von ihren Familienangehörigen getrennt und in eine Welt versetzt, deren Lebensbedingungen und deren Sprache sie nicht kennen. Gerade in einer Entwicklungsphase, in der tragfähige Lebensperspektiven sich aus der Kontinuität mit dem bisher Erreichten ergeben müssten, wird ihr Lebenswille gelähmt. Schwerwiegende depressive Zustandsbilder und unterschiedlichste Verhaltensstörungen sind die Folge. Jeder Student der Sozialpädagogik, jeder Erzieher lernt bereits in den ersten Semestern, dass nicht nur die Ausbildung von Rechts- und Unrechtsbewusstsein, sondern auch die seelische Gesundheit von den sozialen Bedingungen abhängt, unter denen ein Mensch aufwächst.
Mitglieder unseres Verbandes haben in ihren unterschiedlichen Berufsrollen häufig mit seelisch kranken jungendlichen und erwachsenen Ausländern/innen zu tun. Alle ihre therapeutischen Bemühungen müssen jedoch zwangsläufig völlig unzureichend bleiben, wenn verunsichernde Lebensumstände, die jeden Menschen krank machen würden, von politisch Verantwortlichen systematisch seit Jahren nicht nur aufrechterhalten, sondern sogar verschärft werden. Unsere Mitglieder fragen sich, wie sich eine solche Verschärfung im Umgang mit ausländischen Flüchtlingen in einer Zeit, in der die Zahl der Asylbewerber einen historischen Tiefstand erreicht hat, entwickeln konnte, zumal die in § 25, Abs. 4 und 5 des Aufenthaltgesetzes festgelegten Bestimmungen darüber, wann von Rückführungen abzusehen ist, es ermöglichen, sich an übergeordneten Rechtsnormen zu orientieren, wie sie z. B. in der Europäischen Menschenrechtskonvention, im deutschen Grundgesetz, in der UN-Kinderkonvention und im Haager Minderjährigen Schutzabkommen festgelegt sind.
In einer Veröffentlichung des wegen seiner Kompetenz hinsichtlich der Begutachtung ausländischer Flüchtlinge bundesweit bekannten Gesundheitsamtes Bremen heißt es dazu: »Der Ermessensspielraum der Behörde ist durch höherrangiges Recht begrenzt. Das ist immer dann der Fall, wenn es durch die Abschiebung zu einer erheblichen, konkreten und individuellen Gefahr für Leib Leben oder Freiheit kommt. In diesem Fall würde eine Abschiebung gegen die Achtung der Menschenwürde und das Recht auf Leben verstoßen.« (1)
Von den Ausländerbehörden, über die entsprechenden Dezernenten bis hin zu den Bürgermeistern, wird darauf abgehoben, dass diese Abschiebepraxis Recht und Gesetz folge, dass man an Anweisungen übergeordneter Behörden gebunden sei. Damit haben sie formal recht, da eine humane, die Grundrechte und die menschliche Würde berücksichtigende Auslegung der entsprechenden Paragraphen durch rechtlich bindende Erlasse des Innenministeriums blockiert wird. Die Geschichten verzweifelter Menschen legen eine ganz andere Deutung dieser Praxis nahe:
In viel zu vielen Fällen handelt es sich um die gnadenlose Anwendung verwaltungsrechtlich legitimierten Unrechts. Die soziale Kälte, die sich in alle dem ausspricht, macht nicht nur Menschen krank. Sie verdirbt auch die moralische Kultur der Heilberufe und letztlich die der Gesellschaft als ganzer.
Die DGSP fordert deshalb in Wahrnehmung ihrer sozialen und gesundheitspolitischen Verantwortung die Innenministerkonferenz der Länder auf:
- die Menschen- und Grundrechte zu beachten, endlich die Praxis der menschenunwürdigen Kettenduldungen zu beenden und eine umfassende Bleiberechtsregelung zu erlassen
- die Ausländerämter anzuweisen, von den Spielräumen, die vom Gesetzgeber in den Regelungen des Paragraphen 25 Abs. 4 und 5 des Aufenthaltgesetzes vorgesehen sind, Gebrauch zu machen und Aufenthaltserlaubnisse zu erteilen, wenn die Ausreise nach humanen Maßstäben unzumutbar ist
Köln, den 27. September 2006
Der Vorstand
Quellenangaben:
- (1)Löhr, Heinrich et al.: Krankheit als Abschiebehindernis im Spannungsfeld von Politik. Verwaltung, Fachlichkeit und Ethik, Hg.: Gesundheitsamt Bremen, 11/2005
- (2)Oberndörfer, Dieter: Geduldet in der Warteschlange, Frankfurter Rundschau/Dokumentation 4.5.2006
- (3)Zechert, Christian: »Als ›reisefähig‹ verurteilt«, Interview mit Dr. Wolf Müller, soziale Psychiatrie 4/2006
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