Stellungnahme der DGSP zur Abschiebung psychisch erkrankter Flüchtlinge
Psychisch erkrankte Flüchtlinge werden weiterhin unter unmenschlichen Bedingungen abgeschoben!
Am Seitenende finden Sie den Artikel (erschienen in: Soziale Psychiatrie Nr. 125, Juli 2009) im PDF Format zum Herunterladen
Bereits 2006 hat die DGSP gegen die gängige Praxis, Asyl suchende Flüchtlinge auf der Grundlage fragwürdiger ärztlichen Gutachten in ihre Herkunftsländer abzuschieben, protestiert (»Öffentlicher Appell an die Bundesinnenministerkonferenz zu menschenwürdigen Bleiberechtsregelungen und zur Abschaffung der Kettenduldungen«).
Leider ist festzustellen, dass sich an der kritisierten Situation noch nichts verändert hat. Von unserem in dieser Problematik sehr engagierten Mitglied Dr. Wolf Müller haben wir Informationen erhalten, die das Fortbestehen dieser skandalösen Situation bestätigen. Gewisse Ärzte pflegen weiterhin eine »gute« Kooperation mit den Ausländerbehörden und setzen sich in ihren Gutachten über den gesundheitlichen Zustand des psychisch erkrankten Flüchtlings und den Grundsätzen des 111. Ärztetages hinweg.
Diese lauten:
»Nicht allein die flugmedizinische Begutachtung oder Betreuung des Einzelnen ist das Entscheidende, sondern die qualifizierte Betreuung von Menschen, die sich mit der Abschiebung in einer schweren Ausnahmesituation befinden.
Wenn zielstaatsbezogene Abschiebehindernisse (z. B. eine bestimmte Krankheit kann im Rückführungsland nicht behandelt werden) oder inlandsbezogene Vollstreckungshemmnisse (z. B. das Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung führt zu Suizidgefahr) vorliegen, müssen diese in die Beurteilung einfließen. Die Frage, ob der Abzuschiebende im engsten Sinne flugtauglich ist, greift dabei zu kurz« (Deutsches Ärzteblatt, 22, 30. Mai 2008).
Die DGSP hat nun erneut (wie bereits im Jahr 2006) mit einem Schreiben an den Präsidenten der Ärztekammer Nordrhein Herrn Prof. Dr. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe ihren Protest geäußert und nachdrücklich um Überprüfung der Praxis der »Abschiebeärzte« durch die Ärztekammer gebeten. Das Schreiben blieb bis heute unbeantwortet, möglicherweise ist man dort aktuell mehr mit der »Existenznot« der Ärzteschaft befasst. Geantwortet hat zwischenzeitlich das Innenministerium Nordrhein-Westfalen, das unser Schreiben an die Ärztekammer zur Kenntnis erhalten hatte. Dort wird unter anderem erklärt, dass nur dann ein Abschiebeverbot besteht, »wenn die ernsthafte Gefahr eines Suizids droht, die auch durch Vorkehrungen wie z. B. ärztliche Hilfen und Flugbegleitung nicht verlässlich ausgeschlossen werden kann.
(...) Zur Prüfung, ob demnach eine relevante Reiseunfähigkeit besteht, muss die Ausländerbehörde einen Sachverständigen einschalten. Dies kann (...) auch bei psychischen Erkrankungen ein Arzt mit Notfallzusatzausbildung sein, der über mehrjährige Erfahrung in diesem Bereich verfügt.« Dass diese Menschen oft handfeste Gründe für ihre Flucht hatten – Verfolgung, Folter und in der Folge Traumata –, die ursächlich für ihre psychische Erkrankung sind, interessiert hier nicht. Ein Ergebnis unseres Protestes, über den wir auch die deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) informiert hatten, ist die Mitwirkung der DGSP, vertreten durch Wolf Müller, an dem Symposion »Diagnostik, Begutachtung und Therapie bei Asylsuchenden mit psychisch reaktiven Traumafolgen« im Rahmen des DGPPN-Kongresses vom 25. bis 28. November 2009 in Berlin.
Richard Suhre,
Geschäftsführer der DGSP
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