Anerkennung der Opfer von Zwangssterilisation und 'Euthanasie' als Verfolgte des NS-Regimes
Entschädigungsleistungen für Opfer der Zwangssterilisierung und der »Euthanasie« in der Zeit des Nationalsozialismus
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. kämpft seit sehr langer Zeit für die Anerkennung und die Entschädigung der Opfer von Zwangssterilisierung und »Euthanasie« in der Zeit des Nationalsozialismus. Wir begrüßen ausdrücklich die am 26. Januar 2011 im Deutschen Bundestag beschlossene Erhöhung der finanziellen Entschädigung, die Anhebung der laufenden monatlichen Leistungen für Zwangssterilisierte von 120,00 € auf 291,00 €. Ebenso die Ausdehnung dieser Regelung auf den Personenkreis der Opfer von »Euthanasie«-Maßnahmen.
Als ungenutzte Chance werten wir die mit dem Entschluss nicht ebenfalls vollzogene Anerkennung des vorgenannten Personenkreises als rassisch Verfolgte des NS-Regimes. Diese Anerkennung, die von den Betroffenen- und Fachverbänden, wie der DGSP, seit langem gefordert wird, ist für die noch lebenden Opfer, die Hinterbliebenen der bereits Verstorbenen aber auch für die heute mit den im Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses genannten Diagnosen lebenden Menschen von hoher Bedeutung.
Die am 13. Dezember 2006 im Deutschen Bundestag beschlossene Ächtung des
Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 ist von
herausragender Bedeutung, aber hinsichtlich der Rehabilitation der Opfer ein
Kompromiss.
Es fehlt weiterhin die Anerkennung der Opfer von Zwangssterilisierung und
»Euthanasie« in der Zeit des Nationalsozialismus - dies ist nicht hinnehmbar!
Wir fordern Sie hiermit auf, für die Anerkennung der Opfer von Zwangssterilisierung und »Euthanasie« in der Zeit des Nationalsozialismus - welche für die Opfer von großer Bedeutung ist - im Rahmen der Parlamentsarbeit des Deutschen Bundestages Sorge zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V.
Friedrich Walburg
1. Vorsitzender
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