Stellungnahme der DGSP zur Sparpolitik und Strategien der Pharmakonzerne

Medizinischer Fortschritt nur für wenige?
Psychisch Kranke zwischen Sparpolitik und Strategien der Pharmakonzerne.

Sehr geehrte Frau Ministerin Fischer,

»Notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich« soll eine medizinische Behandlung im Krankheitsfall sein. Keiner wird bezweifeln, daß die schwerste und bezüglich stationärer Krankheitsdauer sowie volkswirtschaftlicher Folgekosten teuerste psychische Krankheit eine Behandlungsnotwendigkeit darstellt: Hilfe bei psychotischen Störungen gibt es seit langem in Form von Medikamenten (Neuroleptika), die die Krankheitssymptome jedoch oft nur um den Preis erheblicher, quälender und gefährlicher Nebenwirkungen lindern. Verständlich, daß Menschen mit psychotischen Störungen unter solchen Umständen die empfohlene regelmäßige Einnahme der Medikamente vermissen lassen – Rückfälle und Krisen, ggf. mit erneuter Krankenhauseinweisung, sind die bittere Konsequenz.

Seit wenigen Jahren zeichnet sich nun eine wesentliche Verbesserung in der Verträglichkeit der Neuroleptika ab: Sogenannte atypische Neuroleptika werden bei annähernd gleicher Wirksamkeit von den Betroffenen bereitwilliger akzeptiert (und zuverlässiger eingenommen), weil die Lebensqualität deutlich weniger beeinträchtigt wird.

Leider haben diese Medikamente einen gravierenden Nachteil; Sie sind teuer. Kostet die Behandlung in einer mittleren Dosierung im Quartal bei der Anwendung von Haldol ca. 45,-DM, steigen die Kosten bei der Verabreichung von atypischen Psychopharmaka sehr deutlich, z.B. die vergleichbare Dosierung Risperdal kostet ca. 750,-DM und bei dem Medikament Zyprexa ist mit ca. 1.140,-DM Kosten zu rechnen. Für die niedergelassenen Psychiater bedeutet dies, daß bei Überschreitung des gedeckelten Medikamenten – Budgets (Fachgruppendurchschnitt in Berlin z.B. 96,73 DM pro Quartal und Patient) um mehr als 25% eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt wird. Einzelfallbegründungen (nachgewiesene erfolglose Vortherapien oder auch vorhandene Nebenwirkungen) wurden zwar bislang noch akzeptiert, fallen aber zukünftig ebenso weg wie die bisher anerkannten Praxisbesonderheiten. Diese Regelung hat im Einzelfall die Konsequenz, daß der niedergelassene Arzt typische Neuroleptika verschreibt, bzw. den Personenkreis der chronisch psychisch Kranken aus seinem Klientel ausgrenzt oder nur in (Budget-) verträglicher Zahl in seinen Patientenkreis aufnimmt. Für chronisch psychisch Kranke bedeutet dies den Verlust der optimalem gemeindeintegrierten Versorgung durch den niedergelassenen Psychiater. Erschwert wird ihre Lage noch dadurch, daß die Notwendigkeit einer teuren Behandlung von den Kliniken oft nicht hinreichend begründet wird – dem ambulant behandelnden Psychiater fehlen dann vor dem Prüfungsausschuß der KV. die entscheidenden Argumente.

Zudem bleibt die Rolle der Pharma-Industrie zu beleuchten: Unbestritten ist der Forschungsfortschritt bei den Neuroleptika mit Entwicklungskosten verbunden – ob damit allerdings der bezeichnete Preisabstand (ca. 1:20) zu rechtfertigen ist, darf bezweifelt werden. Zu verlockend erscheint es doch offenbar in dem Wachstumsmarkt Psychopharmaka (Jahresumsatz 1,5 Milliarden DM) die Not der Patienten nach den Regeln des freien Marktes auszunutzen. Auch wenn an dieser Stelle Zweifel an der Preispolitik der Konzerne begründet sein mögen –müssen die Forderungen zunächst lauten:

  • Wirksame und verträgliche Hilfen dürfen nicht aus Kostengründen vorenthalten werden!
  • Die Einschränkung der Behandlungsmöglichkeiten der niedergelassenen Psychiater durch Medikamentenbudgets ist für den Bereich der sog. atypischen Neuroleptika aufzuheben!
  • Gleichbehandlung von psychisch Kranken mit körperlich Erkrankten durch Öffnung der Budgetobergrenzen (wie z. B. bei MS-Kranken). Die fehlende Kontrolle der Preispolitik der Pharmakonzerne darf nicht auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden!
  • Wiedereinführung von Praxisbesonderheiten!
  • Verbindliche Richtlinien zur Verordnungsweise!

Was hier mit Blick auf Neuroleptika festgestellt wurde, gilt auch für die Medikamentengruppe neuer Antidepressiva.

Wir bitten Sie, die hier genannten Forderungen im Interesse psychisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen umzusetzen.

Mit freundlichem Gruß

Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e. V.

Der Vorstand

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