Kabinettsentwurf »Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen«

Mit dem KHRG hat der Deutsche Bundestag ein zukunftsweisendes Rahmengesetz vorgege-ben, das über die psychiatrisch-psychotherapeutisch-psychosomatische Behandlung durch das Krankenhaus hinaus die Weiterentwicklung der regionalen Versorgung im gemeindepsychiatrischen Verbund im Sinne eines »lernenden Systems« fördern soll.

In der ersten Umsetzungsphase seit 2009 waren die entscheidenden Akteure in der Selbstverwaltung aus unserer Sicht zu wenig an den »besonderen Bedürfnissen der psychisch Kranken« (§ 27 SGB V) und den neueren internationalen fachlichen und organisatorischen Entwicklungen in der psychiatrischen Versorgung orientiert und übernahmen systemwidrig Verfahren aus dem DRG-Umsetzungsprozess. Leider wurden in keinem der vier zentralen Aufgabenfelder des KHRG wesentliche Fortschritte erreicht. Infolge fachlich und methodisch kontraproduktiver und zugleich aufwendiger Dokumentationsanordnungen auf der einen Seite und noch ausstehender Umsetzungsaktivität in anderen Bereichen wurde bei den Fachverbänden und Bundesarbeitsgemeinschaften - nicht zuletzt bei den am meisten Betroffenen, den Patienten, den Angehörigen und den in der Behandlung Beschäftigten - zunehmend Verunsicherung, Kritik und Widerstand ausgelöst.

Der jetzt vorgelegte Kabinettsentwurf geht mit der Verlängerung der budgetneutralen und der Konvergenzphase sowie vor allem mit der Betonung notwendiger Modellerprobungen zur Bearbeitung der Prüfaufträge in Teilbereichen über die Vorarbeiten der Selbstverwaltung hinaus, bedarf aber noch tiefgreifender Änderungen und Konkretisierungen, wenn die Ziele und Aufträge des KHRG von 2009 im Sinne einer bedarfsgerechten und effizienten Kranken-hausbehandlung realisiert werden sollen.

Die diese kurze Stellungnahme unterzeichnenden Verbände haben die aus ihrer Sicht die für das Einführungsgesetz vorrangig notwendigen und nicht zuletzt verbindlichen und öffentlich überprüfbaren Regelungen stichwortartig in drei Abschnitten formuliert.

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