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Tagungsankündigung unseres Mitgliedes Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener

Jahrestagung BPE 2011

BPE-Jahrestagung vom 7. bis 9. Oktober 2011 unter dem Oberthema "Rechte haben! Rechte durchsetzen!" in der Jugendherberge Kassel

Mit diesem Fortbildungsangebot wollen wir Menschen aus der Betroffenenselbsthilfe, aber auch interessierten Angehörigen und professionellen Mitarbeitern der Psychiatrie Gelegenheit geben, sich in dem komplizierten Rechtssystem, mit dem Menschen mit psychiatrischen Diagnosen immer noch täglich konfrontiert sind, fortzubilden.

Seit der Ratifizierung durch den Deutschen Bundestag ist die UN-Behindertenkonvention auch in Deutschland gültig und in einigen Bereichen sogar unmittelbar geltendes Recht. So darf es z.B. keine Sondergesetze aufgrund einer Behinderung mehr geben. Dies würde bedeuten, dass allgemeine Patientenrechte auch für Psychiatriepatienten gelten müssten. Dennoch gibt es derzeit immer noch PsychKG´s und Unterbringungsgesetze der Länder und Regelungen im Betreuungsrecht, die zu Sonderregelungen führen.

Des weiteren fordert die UN-Konvention die Förderung von Inklusion und die Verhinderung von Exklusion. Die tägliche Praxis sieht aber immer noch so aus, dass immer mehr psychiatrische Subkulturen geschaffen werden. Anstatt Programme für einen beruflichen Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt zu etablieren, werden Menschen nach psychischen Krisen in die WFBM abgeschoben oder schon in jungen Jahren in Frührente geschickt. Anstatt Menschen nach psychischen Krisen Mut zu machen Angebote für Jedermann zu nutzen und ihnen bei Bedarf den Weg zu dieser Nutzung zu ebnen, werden psychiatrische Subkulturen aufgebaut. Gesungen, gebastelt, gekocht und Sport getrieben wird in der psychiatrischen Tagesstätte und nicht in Vereinen oder bei der Volkshochschule, wo dies alles zusammen mit Nichtbetroffenen erfolgen würde.

Das persönliche Budget, das auch dazu dienen soll alternativ nichtpsychiatrische Hilfen in Anspruch zu nehmen, wird nur sehr restriktiv umgesetzt. Krankenkassen weigern sich, gesetzlich geregelte Leistungen umzusetzen, wie z.B. bei der ambulanten psychiatrischen Pflege oder bei der Soziotherapie. Reiseversicherungen weigern sich noch immer, bei psychischen Erkrankungen ihre vertraglichen Leistungen zu erbringen. Gesetzliche Betreuer handeln oft nicht, wie es das Gesetz verlangt, im Interesse ihres Betreuten. Während der Anspruch auf Assistenz für körperbehinderte Menschen längst zur Alltäglichkeit geworden ist, ist er für Menschen mit psychiatrischen Diagnosen ein Fremdwort.

Barrierefreiheit ist seit Jahren in aller Munde, aber man denkt dabei an abgesenkte Bordsteinkanten, Einstiegshilfen und Fahrstühle für Rollstuhlfahrer sowie Piepampeln und Internetprogramme mit Sprachausgabe für Sehbehinderte etc., über die Barrieren für Menschen mit psychiatrischen Diagnosen denkt kaum jemand nach. Die Liste der Ungleichbehandlung von Menschen mit psychiatrischen Diagnosen mit allen anderen Bürgerinnen und Bürgern in unserer Gesellschaft ließe sich noch fortsetzen.

Wir wollen daher im Rahmen dieser Tagung zum einen das geltende Recht an der Praxis messen, aber auch geltendes Recht an den Ansprüchen der UN-Behindertenkonvention messen und ggf. notwendige Änderungen erarbeiten.

Wir laden ein zu einem vielfältigen spannenden Programm und freuen uns auf viele interessante Gespräche.

Ruth Fricke für den geschäftsführenden Vorstand des BPE e.V.


Einladung zur BPE Jahrestagung 2011 in Kassel

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Jahresbericht 2011/2012 der Tübinger Hilfsgemeinschaft e.V.