BApK Protestbrief zur Zuzahlungsregelung für psychisch Kranke (Jan. 2004)

Brief an den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen mit der Aufforderung, die Belange von psychisch kranken Menschen bei den Festlegungen zur Zuzahlungsregelung zu berücksichtigen

 

An den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen
z.Hd. der Geschäftsführung
Herrn Dr. Hess
Frau Dr. Bronner
Auf dem Seidenberg 3a
53721 Siegburg

 

Cc:
An die Patientenbeauftragte
Frau Helga Kühn-Mengel
BMGS
Wilhelmstr. 49
10117 Berlin

 

Bonn, 22.01.2004

 

Sehr geehrte Damen und Herren,


als Selbsthilfeorganisation der Familien mit psychisch Kranken möchten wir Ihnen unsere Sorge und unseren Protest zum Ausdruck bringen über die geplanten Kriterien in der Chronikerfrage, die darüber entscheiden, in welchem Maß die Kranken künftig zu Zuzahlungen herangezogen werden.


Der Bundesverband der Angehörigen wie auch seine 15 Landesverbände sind sich einig in der Aussage: Wir halten diese Kriterien für völlig unakzeptabel, weil sie

  • an der Realität vieler schwer psychisch kranker Menschen vorbeigehen,
  • deren Benachteiligung und Ausgrenzung verschärfen und
  • die Belastung für die Angehörigen und Betreuer erhöhen würden.

Wer auf Kostendämpfung bedacht ist, darf gerade psychisch Kranken den Zugang zu medizinischer und anderer Hilfe nicht erschweren, sondern muss ihn erleichtern! Denn es ist bekannt, und darauf haben wir an anderer Stelle bereits verwiesen, dass schwer psychisch Kranke zu selten und zu spät Hilfen in Anspruch nehmen. Dies führt nicht nur zu einer Verschlimmerung des Leidens, sondern auf längere Sicht auch zu erhöhten Kosten.


Ferner möchten wir daran erinnern: Auch ein paar Euro im Monat sind für die meisten chronisch psychisch Kranken viel Geld, ob sie nun in der Familie, in eigener Wohnung oder in einer Einrichtung leben. Tatsache ist, dass viele chronisch psychisch Kranke Probleme bei der Bewältigung ihres Alltags haben. Sie werden also von der geplanten Regelung gleich mehrfach überfordert:

  • bis zur Freistellung von Zuzahlungen müssen sie in Vorleistung treten,
  • auch reduzierte Zuzahlungen treffen sie unverhältnismäßig hart,
  • um Zuzahlungsbefreiungen zu erlangen, müssen sie sich - zusätzlich zu ihren vielen anderen Problemen – auch noch um die Sammlung von Belegen, um Anträge und andere Formalien kümmern. Krankheitsbedingt sind chronisch psychisch Kranke i.d.R. hierdurch überfordert.


Wir halten daher Zuzahlungen für chronisch psychisch Kranke sowohl unter dem Gesichtspunkt der Teilhabe im Sinn des Sozialgesetzbuchs als auch im Blick auf Kostenersparnis für unsinnig und kontraproduktiv. Unsere primäre Forderung wäre, auf diese Zuzahlung überhaupt zu verzichten. Dies würde nicht nur das Verfahren vereinfachen und daher Kosten einsparen, sondern auch die großen Schwierigkeiten und Ungerechtigkeiten umgehen, die sich durch die vorgeschlagenen Kriterien zur Identifizierung von schwer chronisch Kranken ergeben.


Hinsichtlich der Beurteilung der Kriterien für Chronizität verweisen wir auf die Stellungnahmen der APK (Aktion Psychisch Kranke) und des BVDP (Bundesverband deutscher Psychiater). Auf jeden Fall aber müssen diese Kriterien den Besonderheiten psychischer Erkrankungen angepasst werden. Vor allem muss die Addition von Anforderungen unterbleiben, weil durch sie praktisch automatisch ein Großteil der Kranken als "nicht chronisch" eingestuft würde, was der tatsächlichen Situation Hohn spräche.


Wir bitten und erwarten, dass sich die Entscheidungsträger ihrer Verantwortung bewusst sind und bei ihren Beschlüssen der besonderen Lage der chronisch psychisch Kranken und ihrer Familien Rechnung tragen.


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Seifert
Stellv. Vorsitzende