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Statement der Familien-Selbsthilfe Psychiatrie (BApK e.V.):
- AVWG – Sparen auf Kosten der Patienten
- Nutzenbewertung erfordert Einbeziehung von Erfahrungswissen
AVWG – Sparen auf Kosten der Patienten
Die Einsparungen durch die Gesundheitsreform 2004 sowie die dramatische Verkürzung der Verweildauer in psychiatrischen Krankenhäusern bei gleichzeitig unzureichendem Ausbau, mitunter sogar Abbau der ambulanten und komplementären Angebote der psychiatrischen Basisversorgung haben bereits für viele psychisch Kranke und damit auch für die betreuenden Angehörigen eine Verschlechterung der Lebenssituation mit sich gebracht.
Nun beobachten die Angehörigen vor allem die Einführung des AVWG (ArzneimittelVerordnungsWirtschaftlichkeitsGesetz) und die damit einhergehende Bonus-Malus-Regelung mit Sorge. Es ist zu befürchten, dass das ärztliche Verordnungsverhalten sich noch stärker an wirtschaftlichen Gesichtspunkten orientiert. Damit wird Patientinnen und Patienten eine Versorgung nach modernsten medizinischen Standards vorenthalten, und es kommt aufgrund der strukturellen Defizite zu einer Ausgrenzung der "teuren" Patienten. Dies gilt insbesondere für schwer und chronisch psychisch kranke Menschen. Da die Regelung keinerlei qualitative Steuerung darstellt, sondern lediglich die Therapiekosten pro Tag berücksichtigt, sind auch Unter- und Fehlversorgung weiterhin nicht ausgeschlossen.
Nutzenbewertung erfordert Einbeziehung von Erfahrungswissen
Das IQWiG (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen) hat bisher eine Rolle inne, bei der es ihm alleine zukommt, Nutzen zu definieren. Dies kann dann bedenklich werden, wenn bei der Festlegung von Nutzenkriterien Aspekte der Versorgung und der Lebensqualität der Patienten außer acht bleiben. Bei der Einnahme von Neuroleptika oder Antidepressiva zum Beispiel spielt das Umfeld des Erkrankten eine große Rolle, was sich auch bei Kriterien für die Nutzenbewertung auswirken sollte.
Unter einer nicht angemessenen, unzureichenden, mangelhaften Versorgung leiden alle Familienmitglieder. Das hat nicht zuletzt Auswirkungen auf ihre Rolle als compliance-fördernde Begleiter. Oft sind die Familien eher in der Lage, die Wirkung einer Behandlung einzuschätzen und Rückfälle früh zu erkennen. Vor diesem Hintergrund bedarf es einer Diskussion darüber, wie "Nutzen" überhaupt zu definieren ist, und ob sich der Begriff lediglich vor dem Hintergrund von Wirtschaftlichkeitserwägungen und Kosteneinsparungen erklärt. Hier sollten Instrumentarien entwickelt werden, die das Erfahrungswissen der Patienten und ihrer Familien in die Nutzenbewertung verbindlich einbeziehen.
Deshalb fordert die Familien-Selbsthilfe Psychiatrie bei den anstehenden gesundheitspolitischen Entscheidungen:
- Die Berücksichtigung der Patienten- und Angehörigenperspektive und die Einbeziehung der Erfahrungen, wie sie sich in der Selbsthilfe bündeln, müssen gewährleistet werden.
- Weiterhin muss es möglich sein, Therapie und Rehabilitation angepasst an jeden einzelnen Patienten, seine Lebensumstände und Bedürfnisse durchzuführen.
- Das Verordnungsverhalten von Ärzten muss sich vorrangig am Wohl des Patienten und nicht an kurzfristigen Sparzielen orientieren.
- Auch die Versorgung psychisch kranker Menschen darf langfristig nicht vom Fortschritt in der Medizin abgekoppelt werden.
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