BApK Stellungnahme zur Beteiligung von Patienten in der GKV (Dez. 2003)

Stellungnahme des Bundesverbandes der Angehörigen psychisch Kranker e.V.
zum Entwurf einer Verordnung zur Beteiligung von Patientinnen und Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung
(Patientenbeteiligungsverordnung - PatBeteiligungsV-)

 

Der Bundesverband der Angehörigen psychisch Kranker e.V., 1985 gegründet, vertritt als Familien-Selbsthilfe Psychiatrie die Interessen von Familien mit psychisch erkrankten Menschen. Dabei umfasst unser Familienbegriff alle Mitglieder einer Familie – kranke wie gesunde. Von psychischen Erkrankungen ist die gesamte Familie betroffen. Daraus leiten wir die Legitimation ab, auch die Interessen der erkrankten Familienmitglieder in der öffentlichen Diskussion zu vertreten.
Etwa 1,6 Millionen Menschen in Deutschland suchen jährlich psychiatrische Hilfe; 400.000 werden stationär behandelt. Alle gesundheitsökonomischen Untersuchungen (z.B. DAK-Report 2002) belegen eine Zunahme der psychiatrischen Erkrankungen in den letzten Jahren.
Inzwischen gibt es über 500 Selbsthilfegruppen in allen Regionen, die sich in Landesverbänden und dem Bundesverband organisiert haben. Mitsprache- und Beteiligungsrechte der Patienten und ihrer Familien in Entscheidungsgremien auf allen Ebenen sind seit langem eines der Ziele unserer Arbeit gewesen.

Deshalb begrüßt es der Bundesverband der Angehörigen psychisch Kranker e.V. sehr, dass mit dem GMG die Beteiligung von Patientenorganisationen an der Arbeit des gemeinsamen Bundesausschusses institutionell verankert werden soll. Wir sehen dies als eine Chance für die Realisierung qualifizierter Mitberatungsrechte der unmittelbar Betroffenen an den Entscheidungen in den Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung.

Gemäß § 140 g SGB V soll Näheres zu den Voraussetzungen der Anerkennung der Organisationen in einer Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung festgelegt werden, die am 19.12. 2003 im Bundesrat beraten wird.

Allgemeine Einschätzung

Die nun vorgelegte Rechtsverordnung bietet keine geeignete Basis für eine angemessene indikationsbezogene Vertretung der Interessen kranker Menschen in den Beratungen des Bundesausschusses.
Vor allem aber sind die in der Verordnung benannten vier Organisationen nicht geeignet, die Beteiligung von Patienten als „Experten in eigener Sache“ sicherzustellen. Sie erfüllen überwiegend auch nicht die in der Rechtsverordnung festgelegten Anforderungen.
Dagegen sind keine Organisationen anerkannt, die bereits langjährig Interessenvertretung chronisch kranker Menschen auf Bundesebene praktizieren, auch nicht in Form ihrer Dachverbände, wie z.B. der BAGH. Außerdem fehlen vollständig die praktischen Verfahrensregelungen, die die Beteiligung im Einzelfall absichern.

Nicht nachvollziehbar ist, warum in der Rechtsverordnung bereits einzelne Organisationen anerkannt werden, statt ein für alle interessierten Organisationen offenes Anerkennungsverfahren zu definieren, wie dies im Bereich des Behindertengleichstellungsgesetzes realisiert worden ist.
Die übrigen 44 Organisationen aus dem Selbsthilfebereich, die sich im Deutschen Behindertenrat (DBR) zusammengeschlossen haben, zu denen auch unser Verband zählt, sollen dagegen gemäß § 3 ausdrücklich von der Anerkennung und damit auch von der Mitsprache über die Auswahl der sachverständigen Personen ausgeschlossen werden. Dabei ist der DBR nach eigenem Selbstverständnis gerade keine eigenständige Organisation mit entsprechenden Strukturen und Mandaten, sondern lediglich ein Aktionsbündnis, das eine Beteiligung und Anerkennung der im DBR vertretenen Dach- und Mitgliedsorganisationen nicht entbehrlich macht.

Die Beratungsorganisationen in der vorgesehenen Weise überproportional zu berücksichtigen, ist auch aus fachlichen Gründen unangemessen. Die Verbände aus dem Beratungsbereich engagieren sich überwiegend erst seit kurzem in der Interessenvertretung von Patienten und keine der drei Organisationen hat Patienten oder Patientenorganisationen als Mitglieder, die sie zur Vertretung ihrer Interessen legitimiert haben.
Ziel der Beteiligung von Patientenvertretern an den Beratungen im Gemeinsamen Bundesausschuss muss es sein, die Kompetenzen, die sich aus der Erfahrung mit der Erkrankung ergeben, in die Entscheidungen einfließen zu lassen. Gerade in Hinblick auf spezielle Versorgungsentscheidungen müssen dafür Detailkenntnisse über die Erkrankungen bei den sachkundigen Personen erwartet werden, wie diese in den Selbsthilfeorganisationen gebündelt werden. Die Selbsthilfeorganisationen chronisch Kranker werden jedoch in dem Entwurf von der Beteiligung an der Benennung von sachkundigen Personen ausgeschlossen.
Wir fordern, die angemessene Beteiligung der Selbsthilfe-Organisationen zu ermöglichen, die bereits seit langem die Vertretung von Menschen mit chronischen Erkrankungen ausüben und hierzu demokratisch legitimiert sind, wie im Bereich psychiatrischer Erkrankungsbilder unser Bundesverband. Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Kompetenz der Betroffenen in der Beratung im Bundesausschuss Berücksichtigung finden kann.
Außerdem fehlen Regelungen, die sicherstellen, dass auf allen Beratungsebenen beim Gemeinsamen Bundesausschuss eine Beteiligung ermöglicht wird.
Die Rechtsverordnung enthält darüber hinaus keinerlei Regelung zur Absicherung der Beteiligung von Patientenorganisationen an den Ausschüssen auf Landesebene nach §§ 96, 97 und 101 SGB V.

Wir fordern Sie daher auf, dem vorliegenden Entwurf nicht zuzustimmen und eine grundlegende Überarbeitung zu veranlassen.

Bundesverband der Angehörigen psychisch Kranker e.V.
Bundesvorstand


Bonn, den 14.12.2003


 

Den gesamten Verordnungsentwurf können Sie hier herunterladen (41 kB)