BApK Stellungnahme zum Stand der Umsetzung des SGB IX (Sept. 2003)

zur Anhörung am 13. Oktober 2003 der Koalitionsarbeitsgruppe „Menschen mit Behinderungen“ unter der Leitung des Behindertenbeauftragten Karl Hermann Haack

 

Für den Bundesverband der Angehörigen psychisch Kranker e.V. als Familien-Selbsthilfe Psychiatrie ist es als Sachwalter der Interessen psychisch Kranker und ihrer Angehörigen ein zentrales Anliegen, dass bei der Umsetzung des SGB IX entsprechend der gesetzlichen Vorgabe (§ 10 Abs. 3 SGB IX) die besonderen Belange von Menschen mit seelischen Behinderungen berücksichtigt werden. Sich daraus ergebenden Änderungs- und Klärungsbedarf haben wir in unserer Stellungnahme zur Einführung des SBG IX (Bundestagsdrucksache 14/1257) erläutert, worauf wir in diesem Zusammenhang verweisen.

Vor diesem Hintergrund begrüßt unser Verband ausdrücklich, dass die Situation chronisch psychisch kranker Menschen zur Anhörung der Koalitionsarbeitsgruppe „Menschen mit Behinderungen“ ein thematischer Schwerpunkt ist.

Immer noch sind die Familien psychisch Kranker die weitaus größte Versorgungsinstitution für diesen Personenkreis und insofern direkt und in vielfältiger Weise mit den Anwendungs- und Umsetzungsbereichen des SGB IX konfrontiert, sind doch gerade Hilfen im Bereich Teilhabe und Rehabilitation entscheidend für die Lebensqualität der chronisch seelisch beeinträchtigten Menschen und ihrer Familien.

Hier ergibt sich allerdings die Schwierigkeit, dass sowohl auf Bundesebene wie auch in den Regionen, z.B. in Berlin, keine nach Art der Behinderung differenzierten Daten zur aktuellen Entwicklung im Leistungsgeschehen vorliegen. Deshalb können wir zur Beantwortung der Frage, wie die besonderen Belange seelisch beeinträchtigter Menschen bei der Umsetzung des SGB IX berücksichtigt werden, nur auf die Einzelerfahrungen aus unseren Mitgliedsverbänden auf Landes- und örtlicher Ebene Bezug nehmen.

Teilhabe am Arbeitsleben

Hier ergeben sich aus Sicht des BApK die größten Probleme:

  • Die Rehabilitationsträger machen nach unseren Informationen von der Möglichkeit der Beauftragung der Integrationsfachdienste für diesen Personenkreis praktisch keinen Gebrauch.
  • Die Vergütungsregelung (Fallpauschalen) für die von den Integrationsfachdiensten zu erbringenden Leistungen zur Integration in das Arbeitsleben führen dazu, dass sich die Dienste vorrangig den „leichter“ vermittelbaren Schwerbehinderten zuwenden und dies zur Benachteiligung von Menschen mit einem besonderen Unterstützungs- und Begleitungsaufwand führt, darunter insbesondere Menschen mit einer seelischen Behinderung.

Anhörungsrechte

Die Beteiligungs- und Mitspracherechte der Selbsthilfe sind auf regionaler und örtlicher Ebene i. d. R. gut verankert, was allerdings nicht immer auch die Durchsetzung eigener Ziele bedeutet (z.B. die Einrichtung von Krisendiensten in den Regionen).
In diesem Zusammenhang ergibt sich das Problem, dass eine qualifizierte und kontinuierliche Mitarbeit allein von den meist hoch belasteten ehrenamtlichen Aktivisten der Selbsthilfe nicht immer geleistet werden kann. Hier Strukturen zu unterstützen, die die Bündelung der unmittelbaren Erfahrungen der Betroffenen ermöglichen und in den Diskussions- und Entscheidungsprozess einbringen, erscheint für die weitere Entwicklung unabdingbar.

Servicestellen

Erfahrungen mit Aufbau und Arbeit der gemeinsamen Servicestellen gibt es kaum. Diese treten bisher offensichtlich wenig in Erscheinung. Außerdem scheint es nur eine unzureichende Vernetzung mit dem System der Hilfen für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen zu geben.

Barrierefreiheit

Bezüglich des „barrierefreien Zugangs“ ist erneut darauf hinzuweisen, dass dieser für Menschen mit einer seelischen Behinderung nicht über bauliche Anforderungen definiert werden kann. Erforderlich ist vielmehr eine koordinierende und unterstützende Begleitung, die Fachkompetenz und einen erhöhten Zeitaufwand erfordert.