Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie
Dachverband Gemeindepsychiatrie
Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen
Psychiatrie Verlag

Andere Leistungsanbieter / alternative Anbieter

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde der neue § 60 im Sozialgesetzbuch IX geschaffen. Für Menschen mit Werkstatt-Anspruch eröffnet er die Möglichkeit, eine Beschäftigung auch bei »Anderen Leistungsanbietern« aufzunehmen. Diese neuen Anbieter müssen viele, aber nicht alle Werkstatt-Regeln erfüllen. Insbesondere müssen sie nicht mindestens 120 Plätze aufweisen.

Diese Alternative zur Werkstatt wurde insbesondere für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen geschaffen. Dieser Personenkreis lehnt häufiger die Aufnahme in eine Werkstatt ab, obwohl ein entsprechender Rechtsanspruch bestünde. Bis Mitte 2020 gab es nur etwa 30 Anbieter in diesem Bereich. Es werden aber nach und nach weitere gegründet. Das Angebot ist sehr verschieden. Interessierte Menschen müssen sich erkundigen, ob es überhaupt in ihrer Region ein solches Angebot gibt und wie es gestaltet ist.

Das Internetportal www.rehadat.de bemüht sich um einen Überblick über die Entwicklung. Dort werden die aktuell anerkannten »Anderen Leistungsanbieter« erfasst und für interessierte Menschen aufgelistet: www.rehadat-adressen.de – dort in der Suche »Andere Leistungsanbieter« eingeben.

Außerdem gibt es noch weitere alternative Anbieter in diesem Bereich, die schon seit längerer Zeit arbeiten. Sie sind die Vorbilder für die neue Regelung. Alle bieten auch für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen die komplette Werkstatt-Leistung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes an.

Beispiele

Internet

Letzte Aktualisierung: 07.08.2024