Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie
Dachverband Gemeindepsychiatrie
Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen
Psychiatrie Verlag

Stationäre Behandlung in psychiatrischen Kliniken

Immer noch findet die Behandlung und Versorgung von Menschen mit akuten psychischen Erkrankungen in Deutschland im psychiatrischen Krankenhaus statt.

Seit Ende des 19. Jahrhunderts wurden psychisch kranke Menschen vorrangig in psychiatrischen Anstalten untergebracht. Nach Anfängen, die von humanitärer Motivation und therapeutischem Optimismus geprägt waren, entwickelten sie sich sehr schnell zu Orten der Ausgrenzung und Aufbewahrung psychisch Kranker mit oft über 1.000 Betten, aus denen es für viele der Patienten bzw. Anstaltsinsassen keine Rückkehr gab.

Die Anstalten waren meist für ein Einzugsgebiet von mehreren Millionen Einwohnern zuständig, sodass schon allein aus Gründen der Entfernung die meisten Insassen ihre gewachsenen sozialen Bezüge nicht aufrechterhalten konnten. Die Ausgrenzung psychisch kranker Menschen fand ihren traurigen und unsäglichen Höhepunkt in der Vernichtung sogenannten "unwerten Lebens" während der Zeit des Nationalsozialismus.

Wohnortnah

Heute gilt allgemein die Auffassung, einen stationären Aufenthalt wohnortnah zu organisieren, um die sozialen Bezüge aufrechtzuerhalten. Möglich wurde das durch den Aufbau psychiatrischer Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern bzw. die Schaffung von sogenannten "Satellitenstationen". Dabei wird eine bestimmte Anzahl von Betten (zwischen 20 und 40) aus dem Landeskrankenhausin ein gemeindenahes Allgemeinkrankenhaus verlagert. Leider wird die allenthalben anerkannte Leitlinie "ambulant vor stationär" mit der stationären Behandlung als Ultima Ratio nur in wenigen Regionen der Republik über "Home Treatment" (Krankenhaus ersetzende Behandlung) etc. umgesetzt.

Stationäre Vollversorgung

Erfahrungen an vielen Orten haben zwischenzeitlich gezeigt, dass eine psychiatrische Abteilung am Allgemeinkrankenhaus mit 100 Betten oder weniger (bis zu 20 – 40 Betten mit entsprechend kleinem Einzugsgebiet) oder über das Satellitenmodell zuzüglich einer Tagesklinik mit ca. zwei Dutzend Plätzen in Kombination mit Home Treatment durchaus in der Lage ist, die stationäre Vollversorgung einer Region zu leisten, wenn dies vom Träger und der Leitung der Klinikabteilung wie auch von den Akteuren im Gemeindepsychiatrischen Verbund sowie der Politik und den Kostenträgern gemeinsam beabsichtigt und gewollt wird.

Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass in der Region ein entsprechend ausgebautes Netz von ambulanten Einrichtungen (Sozialpsychiatrische Dienste, Pflegedienste, Soziotherapie, Tagesstätten), betreutem ambulantem und stationärem Wohnen besteht, das in enger Vernetzung mit dem stationären Bereich die Versorgung längerfristig betreuungsbedürftiger Menschen gewährleistet.

Nur für wenige Einzelfälle

Klinikaufenthalte über viele Monate oder gar mehrere Jahre mit ihren negativen Folgen für die Selbstständigkeit der Betroffenen werden damit bis auf ganz wenige Einzelfälle überflüssig. Das psychiatrische Krankenhaus ist heute "nur noch" eine Institution im Netz zahlreicher anderer Hilfsangebote. Seine Hauptaufgabe ist die Versorgung akuterkrankter Menschen in Krisensituationen, die eine Rund-umdie-Uhr-Betreuung benötigen. Dabei sollte das Ziel ambulant vor stationär als Richtschnur und Vorgabe gelten und Schritt für Schritt in die Tat umgesetzt werden.

Bei länger andauernden Aufenthalten in psychiatrischen Krankenhäusern wird allerdings von der jeweiligen Krankenkasse die Frage gestellt, ob es sich noch um einen von der Krankenkasse zu finanzierenden "Behandlungsfall" handelt. Gegebenenfalls wird die Kasse die Zahlungen einstellen mit der Folge, dass der Patient selbst bzw. die Sozialhilfe für den Krankenhauspflegesatz aufkommen muss.

Außerhalb der Klinik

Wenn die medizinische Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung fraglich ist, sollte in Absprache mit dem Patienten umgehend eine geeignete Lebensform und Betreuungsmöglichkeit außerhalb der Klinik gesucht werden. Wo dies nicht gelingt, kann dies ein Anzeichen dafür sein, das seinerseits klinische Behandlung weiterhin notwendig und von der Krankenkasse zu tragen ist. In solchen Fällen sollte eine Überprüfung der Entscheidung der Krankenkasse auf rechtliche Zulässigkeit erwogen werden. Andererseits ist dies ein Indiz dafür, welch auf Lücken im Netz der Sozialpsychiatrischen Hilfen schließen lässt.

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Letzte Aktualisierung: 05.04.2024