Um das Fazit des Rezensenten gleich am Anfang der Besprechung herauszustellen: Dies ist ein hervorragend geschriebenes Fachbuch. Es bietet einen – insbesondere für Nichtjuristen – verlässlichen und verständlich dargestellten Überblick über die Rechtslagen für zivilrechtliche Unterbringungen nach dem Betreuungsrecht als Bundesrecht und nach den Psychisch-Kranken-Gesetzen (PsychKGs) der Länder sowie über die rechtlich zulässigen Zwangsmaßnahmen, Behandlungen wie Fixierungen, ebenfalls nach Bundesrecht und den sechzehn einschlägigen Ländergesetzen.
Im Einzelnen: Zunächst werden von der Autorin die Arten und die rechtlichen Rahmenbedingungen von Zwangsmaßnahmen dargestellt. Diese werden anhand von Gesetzestextauszügen, Zahlen und Fallbeispielen allgemein verständlich erläutert. Sodann werden die wichtigsten Merkmale der Betreuung und der Bevollmächtigung vorgestellt. Anschließend werden ausführlich die rechtlichen Grundlagen und das Verfahren in Unterbringungssachen nach dem Betreuungsrecht wie auch nach den landesrechtlichen PsychKGs abgehandelt. Ein kürzeres Kapitel widmet die Autorin der Anwendung von ärztlichen Zwangs- und von freiheitsentziehenden Maßnahmen in somatischen Kliniken. Angereichert ist dieser Abschnitt mit Fallbeispielen und Praxistipps.
Breit und ausführlich werden dann die Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie abgehandelt. Die einzelnen Abschnitte befassen sich zunächst mit den Voraussetzungen für eine zivil- beziehungsweise öffentlich-rechtliche Unterbringung, um dann klar und informativ diese Unterbringungsformen im Detail zu erläutern. Nach den Gesetzesänderungen der letzten Jahre verwundert es nicht und ist außerordentlich begrüßenswert, dass die Neuregelungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen, insbesondere von zwangsweisen medikamentösen Behandlungen, einen breiten Raum einnehmen. Gerade dieser Abschnitt dürfte für die Praxis besonders informativ sein. Daneben finden auch die nach Betreuungsrecht zulässigen freiheitsentziehenden Maßnahmen eine ebenso deutliche Darstellung wie die entsprechenden besonderen Sicherungsmaßnahmen im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung.
Nach diesen eher krankenhausbezogenen Abhandlungen folgt ein ausführliches Kapitel zu den entsprechenden rechtlichen Regelungen im Hinblick auf die Anwendung von Zwangsmaßnahmen in Pflegeeinrichtungen nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI. Das abschließende Kapitel gilt der Beschreibung von Vorsorgeinstrumenten. Hier werden sowohl die Patientenverfügung als auch die Vorsorgevollmacht mit ihren rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten vorgestellt. Und nicht zuletzt kommen auch noch Behandlungsvereinbarungen zur Sprache. Auch hierzu fügt die Autorin zahlreiche Musterformulare und Textbausteine an.
Bei der Beschreibung einer anderen Situation hält der Rezensent eine präzisere rechtliche Darstellung in einer nächsten Auflage für wünschenswert: Ein Betreuer hat nicht die "Einwilligung" in eine freiheitsentziehende Maßnahme zu erklären – so, als ob diese zunächst von der Einrichtung festgelegt würde –, sondern er hat eine solche Maßnahme, natürlich im Dialog mit der Einrichtung, selbst "anzuordnen" und sie dem Gericht zur Genehmigung vorzulegen.
Trotz allen Lobes über dieses informative Werk können kleinere Fehler und Unstimmigkeiten, die in einer nächsten Auflage leicht zu korrigieren sind, nicht verschwiegen werden: Neben einigen Rechtschreib- bzw. Satzfehlern, die ein sorgfältiges Lektorat hätte erkennen müssen – zum Beispiel steht Artikel 140 Grundgesetz (GG) fälschlicherweise für Artikel 104 GG –, fehlt im Stichwortverzeichnis der Begriff "Zwangsernährung". Eine Fußnote hat im Text eine andere Ziffer als in der Unterzeile. Der Beschluss, auf den Fußnote 126 verweist, erscheint dem Rezensenten unvollständig bis falsch wiedergegeben. Und bei dem nach dem in Fußnote 181 angeführten Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) nachgebildeten Fall hätte ein Hinweis auch auf die Entscheidungen des BGH vom 30. Juli 2014 und des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 14. Juli 2015 zu einem noch besseren Verständnis nahegelegen.
Dennoch kann dieses Werk uneingeschränkt nicht nur zum Kauf, sondern vor allem zum aktiven Gebrauch empfohlen werden.
Heinz Kammeier in Soziale Psychiatrie
Letzte Aktualisierung: 26.04.2024