Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie
Dachverband Gemeindepsychiatrie
Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen
Psychiatrie Verlag

Verwahrt und vergessen

Beide Bücher haben als übergeordnetes Thema Kinder und Jugendliche in psychiatrischen Einrichtungen der Nachkriegszeit. Beide basieren auf Forschungsaufträgen der jeweiligen Landschaftsverbände, Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR). Ansonsten sind diese beiden Forschungsberichte recht unterschiedlich.

Unterschiedliche Einrichtungstypen

Der Sammelband des LWL enthält zunächst den Projektbericht über das Johannes-Stift Marsberg in der Nachkriegszeit 1945–1980. Der Material- und Hauptteil des Buches beginnt mit zeitgenössischen Bildern, es folgen auszugsweise wichtige Dokumente und Interviews mit Betroffenen. Der Forschungsbericht des LVR beschreibt die Entwicklung der Jugendpsychiatrie im Rheinland, berichtet über dortige Praktiken und die Verwendung von Psychopharmaka.

Auch wenn es nicht so deutlich benannt wird, beschäftigen sich die beiden Studien mit gänzlich unterschiedlichen Einrichtungstypen. Der LWL konzentriert sich vollständig auf Marsberg, eine sogenannte »Schwachsinnigenanstalt«. Anders die Untersuchung des LVR, die sich weitgehend auf die Bonner Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie fokussiert.

In »Schwachsinnigenanstalten« wie Marsberg, Hephata und Schleswig wurden die Kinder und Jugendlichen dauerhaft untergebracht, sodass diese Anstalten auch »Bewahranstalten« hießen. Die Kinder und Jugendlichen blieben dort über Jahre, es gab wenig Personal und Ärzte, eine Heilbehandlung fand nicht statt. In den Stationen für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Bonn blieben die Patienten durchschnittlich zwei Monate. Hier wurden die Kinder und Jugendlichen nicht »verwahrt«, sondern wurden dem damals gängigen »Beobachtungskonzept« folgend »begutachtet«, zur »Sichtung, Siebung und Lenkung dieses Strandgutes«, nach Villinger und Stutte als prominenten Kinderpsychiatern 1948. Mit dem fachlichen Fortschritt in der Kinder- und Jugendpsychiatrie wurden dort zunehmend Therapien angeboten, auch personell waren die Klinik-Stationen deshalb vielfach besser ausgestattet als die Bewahranstalten: In Bonn arbeiteten 1968 für 120 Betten acht Ärzte, in Marsberg 1969 für 999 »Patienten« lediglich vier.

Unterschiedliche Forschungsergbnisse

So unterschiedlich wie die untersuchten Einrichtungen sind die Forschungsergebnisse.

Im LWL-Sammelband sind die offen geführten Interviews mit Betroffenen aus Marsberg in Auszügen dokumentiert und spiegeln dramatisch die Perspektivlosigkeit der dort Untergebrachten wider, sie sind bewegend und machen betroffen. Interviewauszug eines der damaligen Insassen: »Die Aufsicht war ja beschäftigt, das fiel ja nicht auf, wenn mal ein, zwei Leute auf die Toilette gehen (…) du bist auf Toilette gerade gegangen, auf einmal steht er dann da, dann nimmt er dich mit, (…) macht die Tür zu (…], einer passt davor auf (…) Falls da jemand kommt (…) Das war natürlich dann (…) nicht ganz so schön. (…) Man hat es einfach sich gefallen lassen, man hat da irgendwie keinen Ausweg gefunden, man wusste ganz genau, wenn du jetzt Theater machst, dann kriegst du richtig Ärger (…) Das waren ja die Älteren.« Es gab lediglich eine ungenügende Anzahl an »Aufsichts«-Personal, keinerlei pädagogische Beschäftigung – ein massives Organisationsverschulden des LWL.

Fehlt in der Marsberg-Studie die Einordnung solcher furchtbarer Vorkommnisse in die Gesundheits- und Fürsorgepolitik des LWL, dem Träger der Erziehungsfürsorge, so wird gerade dieser Aspekt in der LVR-Studie analysiert. Genau wird der Ausbau der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Landschaftsverbandes im Rahmen der Psychiatrieplanung des Landes aufgearbeitet.

Beide Studien beschäftigen sich auch mit den verabreichten Medikamenten. Bedenkt man die damaligen Zulassungsbedingungen, so ist es keine große Überraschung, dass weder in Marsberg noch in Bonn Hinweise auf Medikamentenstudien gefunden worden sind. In den 1950er- und 60er-Jahren reichten den Pharmaunternehmen erfolgreiche »Erprobungen« von Präparaten in der Heilbehandlung einzelner Fälle.

Sowohl die LWL- als auch die LVR-Studie beschreiben lediglich verschiedene Einzelfälle von Medikamentengaben an Kinder und Jugendliche mit dem Ziel der Sedierung. Für die fachlich-medizinische Bewertung wäre es natürlich aufschlussreicher gewesen, hätten beide Forschergruppen nicht die »aktuellen Dosierungsempfehlungen« verwendet, sondern die damaligen. Der Einsatz medikamentöser Sedierung entsprach den zeitgenössischen Vorstellungen, oder wie es der Pharmakonzern Bayer in der Werbung für ein Psychopharmakon formulierte: Dieses Medikament »erleichtert das Zusammenleben«, ist besonders geeignet für »geistig zurückgebliebene und psychisch labile Kinder« und »fördert die Anpassungsfähigkeit an Familie und Gemeinschaft«.

Genereller Mangel beider Studien

Ein genereller Mangel beider Studien ist, dass beide nie gefragt haben, wer was bezahlt hat. Wer bezahlte die damals teuren Psychopharmaka? Wer bezahlte den Klinikaufenthalt in Bonn und wer die Anstaltsunterbringung in Marsberg? Warum waren die Tagessätze in Marsberg nicht einmal halb so hoch wie die in Bonn?

Auch die Frage, welche wissenschaftlichen und ideologischen Vorstellungen die Basis bildeten für die damalige Praxis in Jugendfürsorge und kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtungen, wird in beiden Studien lediglich angerissen. So erwähnt die LWL-Studie zwar die Klagen von Marsberg über Hamm, man erhalte von dort »nicht erziehbare« Kinder, die damit aber eng verbundene Frage nach der »erblichen Anlage« wird nur kurz gestreift. Für die Anstaltspraxis in Marsberg war die Frage nach der »erblichen Anlage«, der »Erziehbarkeit«, ja überhaupt der »Behandlungsfähigkeit« jedoch von furchtbarer Bedeutung für die Betroffenen.

Die LVR-Studie geht kurz auf die NS-Vergangenheit des Chefarztes der Bonner Klinik, Hans Alois Schmitz (1899–1973) ein, ohne jedoch zu untersuchen, inwieweit es Schmitz gelang, die Zustände in der Jugendfürsorge der Nachkriegszeit mitzugestalten. Auch im LWL war mit der Chefärztin von Gütersloh, Elisabeth Hecker (1895–1986), eine in die Naziverbrechen verstrickte Kinder- und Jugendpsychiaterin bei der Gestaltung der Jugendfürsorge führend beteiligt. Zusammen mit der Landesrätin Dr. Ellen Scheuner (1901–1986), Landesjugendamt, prägte sie die Anstalts- und Kinderpsychiatriekonzepte im LWL der Nachkriegszeit ebenso wie es Schmitz mit Landesrat Walter Hecker (1889–1974) bereits 1940 präsentierte.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Publikation von Kersting und Schmuhl eine beeindruckende Materialsammlung darstellt über die Gewalterfahrungen, die Patienten in Marsberg erlitten haben. Fehlemann und Sparing hingegen haben erstmals den gezielten Ausbau der Kinder- und Jugendpsychiatrie im Rheinland als Teil der Fürsorgepolitik des Landes aufzeigen können. Insgesamt also zwei Forschungsberichte, die sich gut ergänzen, weil die Stärken und Schwächen nicht gleichmäßig verteilt sind. Damit ist nun eine solide Grundlage geschaffen für die erst beginnende Erforschung der Gesundheits- und Fürsorgepolitik im Nordrhein-Westfalen der Nachkriegszeit. Die Landschaftsverbände als Auftraggeber dieser Studien müssen sich endlich ihrer eigenen Verantwortung stellen und sich nicht weiter hinter einer »Subkultur der Gewalt« und hinter Einzeltätern verstecken.

Klaus Schepker in Psychosoziale Umschau

Letzte Aktualisierung: 01.05.2024