Dieses Gremium berät die für die Psychiatrie zuständigen Politiker einer Gemeinde oder eines Bezirks, z. B. den Stadtrat für Gesundheit, der allerdings an die Empfehlungen nicht gebunden ist.
Es gibt eine Geschäftsordnung, in der Mitgliedschaft und Stimmberechtigung geregelt sind.
Mitglieder des Psychiatrie-Beirats sind berufene Vertreter von Projekten, Institutionen, Kliniken, niedergelassenen Psychiatern, Angehörigen und Psychiatrie-Erfahrenen.
Letzte Aktualisierung: 05.04.2024