Für junge Menschen in der Regel bis zum Alter von 25 Jahren und meist ohne Berufserfahrung existieren sogenannte Berufsbildungswerke, die der Ausbildung behinderter Menschen dienen. Wer älter ist oder bereits im Berufsleben stand und aufgrund einer Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkung eine Umschulung benötigt, kann diese in den Berufsförderungswerken erhalten.
Beide Einrichtungstypen stehen prinzipiell auch für psychisch kranke Menschen offen. Sie bieten neben Ausbildungen und Umschulungen auch Maßnahmen zur Berufsfindung, Belastungserprobung und Berufsvorbereitung an.
Es gibt auch Berufsbildungswerke und Berufsförderungswerke mit speziellen Abteilungen oder Angeboten für psychisch erkrankte Menschen. Mitunter haben diese Einrichtungen einen sehr großen Einzugsbereich und bieten deshalb für ihre Umschulungsteilnehmer eine Internatsunterbringung an, was für die Aufrechterhaltung der sozialen Kontakte während der mehrjährigen Umschulung problematisch sein kann.
Letzte Aktualisierung: 10.04.2024