Nach den gesetzlichen Vorschriften steht weiterhin das in der Bundesrepublik rechtgut ausgebaute Netz der Werkstätten für behinderte Menschen grundsätzlich auch psychisch Erkrankten zur Verfügung.
Das Angebot richtet sich an Menschen, die zumindest vorübergehend dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Es gibt bundesweit Werkstätten mit spezifischen Angeboten für psychisch kranke Menschen. Diese Spezialwerkstätten bieten hinsichtlich der Atmosphäre, der Arbeitsinhalte und auch der Entlohnung gute Möglichkeiten für psychisch erkrankte Menschen.
Da der Begriff "Werkstatt für behinderte Menschen" teilweise negativ besetzt ist, wählen viele Werkstätten für psychisch erkrankte Menschen eine neutralere Firmenbezeichnung.
Nach einer von der Arbeitsagentur oder dem Rentenversicherungsträger finanzierten, maximal 27 Monate dauernden Berufsbildungsphase bieten die WfbM bei Neigung, Wunsch und Möglichkeit Dauerarbeitsplätze in verschiedenen Arbeitsbereichen an, z. B. Handwerk, Dienstleistung oder Produktion. Die Dauerarbeitsplätze werden aus Sozialhilfemitteln über Pflegesätze subventioniert.
Viele Werkstätten bieten auch betriebsintegrierte Arbeitsplätze in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts an, die an die Bedürfnisse der psychisch erkrankten Menschen angepasst sind und auf denen sie von Fachkräften aus der Werkstatt unterstützt werden.
Auch die Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gehört zum Auftrag einer WfbM.
Die Entlohnung in den Werkstätten für behinderte Menschen bewegt sich durchschnittlich auf einem niedrigen Niveau, sodass die Beschäftigten für ihren Lebensunterhalt auf weitere Sozialleistungen angewiesen sind.
Bei ca. 35 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit werden in der Regel Löhne im Monat zwischen 200 und 500 Euro ausgezahlt. Teilzeitarbeit ist möglich, wenn dies aufgrund der psychischen Erkrankung erforderlich ist.
Darüber hinaus hat der Besuch einer WfbM grundsätzlich den Vorteil, dass Kranken- und Rentenversicherungspflicht besteht. Die hierbei erarbeiteten Rentenansprüche orientieren sich nicht an den teilweise minimalen WfbM-Löhnen, sondern an einem Prozentsatz der bundesdeutschen Durchschnittslöhne.
Letzte Aktualisierung: 07.08.2024