Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie
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Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen
Psychiatrie Verlag

Gewalt und Psyche - Die Zwangsbehandlung auf dem Prüfstand

Die höchstrichterlichen Entscheidungen zur Zwangsbehandlung und zur Zwangsmedikation haben die Versorgung von psychisch kranken Menschen einschneidend verändert. Waren noch vor wenigen Jahren Übergriffe gegenüber psychiatrieerfahrenen Menschen an vielen Orten an der Tagesordnung, wurde nun ein Paradigmenwechsel in der psychiatrischen Arbeit eingeleitet. Dass die Bereitschaft der betroffenen Menschen zur Mitarbeit die entscheidende Maxime sein muss, war vor vielen Jahren noch unvorstellbar. Die Rechtsprechungen aus den Jahren 2011 und 2012 haben sich inzwischen schon in der Gesetzgebung niedergeschlagen.

Unterschiedliche juristische und ethische Positionen

Der Band "Gewalt und Psyche", der auf eine Tagung am Institut für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin an der Ruhr-Universität in Bochum zurückgeht, zeigt die unterschiedlichen juristischen und ethischen Positionen, etwa wenn der Rechtsanwalt Helmut Pollähne nicht nur rhetorisch fragt, ob das Bundesverfassungsgericht das Heilen verboten habe. In seinen Überlegungen wird deutlich, in welchem Spannungsfeld sich die Praktiker bewegen. So sieht Pollähne die aktiv Handelnden zwischen der Pflicht zur Fürsorge und der Freiheit zur Krankheit. Er legt die Finger in die Wunde, wenn er schlussfolgert, dass auch die Einwilligung eines einsichts- und einwilligungsunfähigen Untergebrachten der Maßnahme nicht den Eingriffscharakter nehme.

Pollähne stellt auch fest: "Eine Zwangsbehandlung zur Erreichung des Vollzugszieles kann nur gerechtfertigt sein, wenn der Untergebrachte krankheitsbedingt zur Einsicht in die Behandlungsbedürftigkeit oder zum Handeln gemäß dieser Einsicht nicht fähig ist." (S. 31) Pollähne gehört nicht zu den Juristen, die die Selbstbestimmung des Einzelnen allzu leichtfertig infrage stellen. Umso ernster ist es zu nehmen, wenn er kritisiert, dass die neuen Unterbringungsgesetze noch immer nicht klar regeln, was krankheitsbedingte fehlende Einsicht ist.

Der Jurist Matthias Mittag schaut auf die betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung im "Lichte ihrer Neureglung". Der Psychiater Thomas Pollmächer konkretisiert die "Behandlung Einwilligungsunfähiger gegen ihren natürlichen Willen aus medizinischer Sicht". Sigrid Graumann, Professorin für Ethik im Fachbereich Heilpädagogik und Pflege an der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe in Bochum, fragt, ob Zwang gerechtfertigt werden könne.

Unkritischer Einsatz von Zwangsbehandlungen

Schließlich könne die Folge eines zu unkritischen Einsatzes von Zwangsbehandlungen das Entstehen problematischer Patientenkarrieren sein. Sie resümiert, dass Zwangsbehandlungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention und der geltenden Gesetzgebung auf ein Minimum reduziert werden müssen. Sämtliche Autoren werden in manchen psychiatrischen und psychiatrieerfahrenen Zirkeln sicher Widerspruch bekommen.

Jochen Vollmann fordert einen längst überfälligen interdisziplinären Fachaustausch zu Aggressionen und Vermeidung von Zwangsbehandlungen. Diesen Ball gilt es zu fangen, um den Diskurs und die Wirklichkeit für sämtliche Beteiligten gelingender zu gestalten.

Christoph Müller in Psychosoziale Umschau

Letzte Aktualisierung: 26.04.2024