Eine umfassende und verständliche Übersicht und Erläuterung aller Sozialleistungen für Menschen mit Behinderungen ist für die Beratung der Betroffenen und ihrer Angehörigen ein Muss. Die Lebenshilfe hat deshalb ihren Ratgeber »Recht auf Teilhabe« völlig neu überarbeitet. Er liefert einen Überblick über alle Rechte und Sozialleistungen, die Menschen mit Behinderung zustehen. Ausgangspunkt ist das Bestehen einer Behinderung ab Geburt. Ziel ist, dass Eltern die Rechte ihres Kindes kennen und wahrnehmen können. Daneben ist das »Recht auf Teilhabe« sicher auch für Mitarbeitende in Diensten und Einrichtungen von Interesse.
Der Ratgeber bildet die seit 1. Januar 2018 geltende Rechtslage ab. Er berücksichtigt damit u.a. die ersten Stufen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes sowie die Rechtsänderungen durch die vergangenen Pflegestärkungsgesetze 1 bis 3. Den Abschluss des Buches bildet ein Ausblick auf die noch kommenden wesentlichen Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz.
Um den Leserinnen und Lesern den Einstieg in den »Dschungel« des (Sozial-)Rechts zu erleichtern, werden im Ratgeber eingangs die Rechtsansprüche von Menschen mit Behinderung in verschiedenen Lebensphasen und Lebenslagen anhand von Schaubildern dargestellt. Zur leichteren Übersichtlichkeit und Verständlichkeit enthalten die einzelnen Kapitel zusätzlich Tipps, (Rechen-)Beispiele und weitere Hinweise.
Ein Schlagwortverzeichnis, das zu wichtigen Begriffen den schnellen Zugriff auf die jeweilige Textstelle erleichtert, sowie ein Abkürzungsverzeichnis runden das Buch ab.
Eine Projektgruppe der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. hat sich außerdem mit den neuen Regelungen nach dem Bundesteilhabegesetz zum Gesamtplanverfahren beschäftigt. Entstanden ist eine Einführung in Leichter Sprache. »Wie bekomme ich Leistungen zur Teilhabe?«
Zur Probe hier der Anfang:
»Was bedeutet: Leistungen zur Teilhabe?
Ich kann verschiedene Hilfen zur Teilhabe bekommen.
Das sind oft Leistungen der Eingliederungs-Hilfe.
Zum Beispiel Unterstützungen:
Will ich Leistungen bekommen, muss dafür zuerst ein Gesamt-Plan gemacht werden.
Dafür ist der Eingliederungs-Hilfe-Träger verantwortlich.
Das heißt: Er schreibt den Gesamt-Plan. Und er bezahlt auch die Hilfe.«
So leicht verständlich können Gesetze sein.
Manfred Becker in Psychosoziale Umschau
Letzte Aktualisierung: 26.04.2024